Drucksache Nr. 1247/2014:
Zuwendung aus dem Integrationsfonds an die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e.V. für das Projekt „Integrationsberatung für russischsprachige Zuwanderer und Kontingentflüchtlinge“

Inhalt der Drucksache:

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1247/2014
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Zuwendung aus dem Integrationsfonds an die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e.V. für das Projekt „Integrationsberatung für russischsprachige Zuwanderer und Kontingentflüchtlinge“

Antrag,

der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover e.V. für das Jahr 2014 für das Projekt „Integrationsberatung für russischsprachige Zuwanderer und Kontingentflüchtlinge“ eine Zuwendung in Höhe von
6.000,00 €

aus dem Ergebnishaushalt 2014, Teilhaushalt 15, Produkt 11103 Grundsatzangelegenheiten, unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der städtischen Haushaltssatzung, zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Projekt richtet sich an Frauen und Männer.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 11103
Grundsatzangelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 6.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.000,00 €

Begründung des Antrages

Das Hauptaugenmerk des Projektes liegt auf der Integration russischsprachiger Zuwanderer und Zuwanderinnen sowie Kontingentflüchtlinge aller Altersgruppen in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht.
Ziele des Projektes sind insbesondere die Vermeidung von Isolation und sozialer Ausgrenzung der Zielgruppe, eine Stärkung der Autonomie bei der Organisation des Alltagslebens, die Verbesserung von Integrations- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen sowie die Vermittlung von Chancen des kulturellen Selbstausdrucks und der Selbstrepräsentation.
Um diese Ziele zu erreichen, bietet die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e.V. verschiedene Sozial- und Integrationshilfen an. Darunter fallen u.a. Hilfestellungen im Umgang mit Behörden, insbesondere der Ausländerbehörde und der Sozialverwaltung. Weiter werden psychosoziale Beratungen zur Linderung und Prävention von psychischen Problemen, Konversations- und Sprachkurse sowie die Initiierung von Selbsthilfegruppen angeboten.
Seit Sommer 2013 werden, aufgrund einer großen Nachfrage, PC-Kurse für ältere russischsprachige Migranten und Migrantinnen offeriert.
Die Maßnahme wird vom Land Niedersachsen nach der Richtlinie Integration in Höhe von 24.000,00 € finanziell gefördert. Die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e.V. leistet einen Eigenanteil in Höhe von 7.650,64 € und ist nicht in der Lage, diesen Anteil zu erhöhen.
Die kommunale Zuwendung ist erforderlich, um das Angebot der Beratungsstelle weiterhin zu gewährleisten. Sollte das Land Niedersachsen das oben genannte Projekt nicht mehr finanziell fördern, würde sich dementsprechend auch die städtische finanzielle Förderung erübrigen.

Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Zuwendung aus dem Ergebnishaushalt 2014, Teilhaushalt 15, Grundsatzangelegenheiten, Produkt 11103, unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG zu bewilligen. Die endgültige Bewilligung erfolgt nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2014.
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Hannover / 03.06.2014