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Teileinziehung einer Teilfläche der Jakobistraße
Antrag,
der Teileinziehung einer Teilfläche der Straße "Jakobistraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Antrag vom 03.02.2011 (Drucksache Nr. 15-0294/2011) hat der Stadtbezirksrat Vahrenwald - List die Verwaltung aufgefordert, die Umgestaltung des Lister Platzes zu prüfen und einzuleiten. Eine im Rahmen des zu erarbeitenden Konzeptes vorgegebene Maßnahme war die Umgestaltung des Teilstücks der Jakobistraße zwischen Edenstraße und Lister Meile zu einer Fußgängerzone.
Um die geplante Umbaumaßnahme realisieren zu können, ist die Teileinziehung der vorhandenen öffentlichen Verkehrsfläche Jakobistraße erforderlich. Durch die Teileinziehung wird die Verkehrsfläche auf die Benutzerkreise Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Weiterhin soll die Zufahrt in die Grundstücke erlaubt bleiben. Der notwendige
Lieferverkehr soll durch entsprechende straßenverkehrsrechtliche Regelungen weiterhin möglich sein.
Die Umbaumaßnahmen in der Jakobistraße sind für Sommer 2014 vorgesehen.
66.11
Hannover / 03.06.2014