Drucksache Nr. 1245/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1245/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Antrag,

1. dem Entwurf der 225. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Mai 2012 hat die Firma Gundlach GmbH & Co. KG einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Bothfelder Kirchweges gestellt. Beabsichtigt ist, auf der vorhandenen Hofanlage Bothfelder Kirchweg Nr. 6 mit dem Gebäudebestand und den dazugehörenden Freiflächen eine an die Nachbarschaft angepasste Nachnutzung zu ermöglichen und die direkt angrenzenden unbebauten Flächen mit in das Nutzungskonzept zu integrieren. Insofern sollen mit der Errichtung von Wohnungen in unterschiedlichen Bauformen, die beidseitig bestehenden Siedlungsbereiche miteinander verknüpft und der heutige Ortsrand in Richtung Bothfelder Anger arrondiert werden.

Über das Plangebiet verläuft die Darstellung einer Grünverbindung mit U-Bahn-Darstellung als Vorbehaltsfläche für den U-Bahn-Bau. Um das Baugebiet Bothfelder Kirchweg entwickeln zu können, ist die Herausnahme der nicht mehr verfolgten U-Bahn-Verbindung zwischen Endhaltestelle "Alte Heide" der Stadtbahn-Linie 2 und der Kirchhorster Straße aus dem Flächennutzungsplan erforderlich (für den Abschnitt zwischen der Endhaltestelle und der Sutelstraße besteht im Nahverkehrsplan 2008 noch die Darstellung als "langfristige Planungsoption / freigehaltene Trasse"). Die Grünverbindung diente der Flächensicherung der U-Bahn-Trasse und ist somit keine eigenständige Darstellung. Zudem wäre sie wegen der bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Im Heidkampe / Dreihornstraße und Sutelstraße / Hintzehof nicht zu realisieren. Daher soll auch diese Darstellung künftig entfallen. Entsprechend der tatsächlichen bzw. geplanten Nutzung soll stattdessen „Wohnbaufläche", „Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" (für die tatsächlich von der Schule genutzten Flächen für das Schulzentrum Bothfeld) dargestellt werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 04. März 2013 mit Frist bis zum 10. April 2013 durchgeführt.
Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 03. April 2014 bis 09. Mai 2014 durchgeführt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktuelle fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 4 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 03.06.2014