Antrag Nr. 1242/2018:
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1242/2018 (Originalvorlage)
1612/2018 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Sozialausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Erhöhung des Anteils von gefördertem Wohnraum in Hannover

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vertragspartnern der „Wohnungsbauoffensive 2016“ eine Anpassung der Ziele dahingehend zu verhandeln, dass

1. der Anteil des geförderten Wohnungsbaus künftig mindestens 30 % beträgt und

2. 50 % des geförderten Wohnungsbaus belegrechtsgebunden sind.

Begründung

Zu 1.
Seit Unterzeichnung der „Wohnungsbauoffensive 2016“ entwickelt sich der Wohnungsmarkt beschleunigt in Richtung immer höherer Mietzinsen und Flächenpreise bei Eigentumserwerb. Diese Entwicklung trifft schwächer gestellte Bevölkerungsteile besonders.

Fast zwei Jahre nach Unterzeichnung der „Wohnungsbauoffensive 2016“ kann eine wirkliche Wohnungsmarkt-Entlastung nicht festgestellt werden. Darunter leiden insbesondere die auf geförderten Wohnungsbau angewiesenen Mieterinnen und Mieter. Hier ist eine Entlastung nur möglich über eine Erhöhung des relativen Anteils geförderten Wohnungsbaus am Gesamtwohnungsbau.

Schon in der Anlage zu Drs. 1441/2016 („Wohnungsbauoffensive 2016“) hieß es auf Seite 6 der Version vom 6. Juni 2016 im 2. Absatz des Kapitels „Bezahlbaren Wohnraum schaffen“: „Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus am im Rahmen der Wohnungsbauoffensive errichteten Wohnungsbau soll mindestens 25 bis 30 % betragen.“ In der Urfassung der Verwaltung war also ein 5-Prozent-Korridor in Richtung 30 Prozent vorgesehen. Dieser 30-Prozent-Anteil soll nun mit dem Antrag erreicht werden.

Zu 2.
Insbesondere die städtischen Belegrechtwohnungen sind in ihrer Anzahl zu niedrig angesetzt. Die auslaufenden, in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehenden Belegrechtwohnungen übersteigen teilweise den Anteil der neu verfügbaren Belegrechte. Dies wird auf keinem Fall dem steigenden Bedarf in diesem Wohnungssegment gerecht. Um den erhöhten Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Hannover abzudecken, sollten künftig beim öffentlich geförderten Wohnraum 50 % städtische Belegrechtwohnungen sein. Dieser Ansatz ist auch für die private Wohnungswirtschaft interessant, weil sie so auf weitere öffentliche Förderungen zugreifen kann.


Dirk Machentanz
Vorsitzender