Drucksache Nr. 1241/2007:
Verordnung über das Schongebiet für den Bereich Misburg-Anderten/Bemerode-Wülferode(Kronsberg)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1241/2007
3
 

Verordnung über das Schongebiet für den Bereich Misburg-Anderten/Bemerode-Wülferode(Kronsberg)

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte „Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Bereich Misburg-Anderten/ Bemerode-Wülferode (Kronsberg) der Landeshauptstadt Hannover (Schongebietsverordnung)“ mit der in der Anlage 2 beigefügten Karte zu beschließen.

Begründung:

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002 (Nds. GVBI. S. 112), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landwirtschaftskammern und anderer Gesetze vom 10.11.2005 (Nds. GVBl. S. 334) ermächtigt die Gemeinde als Feld- und Forstordnungsbehörde, durch Verordnung Leinenzwang für Hunde innerhalb bestimmter Schongebiete anzuordnen.

Das bisher bestehende Schongebiet (Karte siehe Anlage 3) soll durch diese Verordnung der baulichen Entwicklung im Südwesten Hannovers angepasst werden, um Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung zu gewährleisten:

- Im Bereich Misburg/Anderten, der westlich und nördlich an den Tiergarten, südlich an das Heideviertel und westlich an den Mittellandkanal grenzt („Breite Wiese - Nasse Wiese“) ist eine Aufrechterhaltung des Schongebietes nicht mehr erforderlich, da dieser Landschaftsteil zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebietsverordnung LSG H-S14 – Breite Wiese – Nasse Wiese) erklärt wurde und durch diese Verordnung bereits ein Verbot, Hunde oder andere Haustiere frei laufen zu lassen, besteht.
- Für den Bereich südlich der B 65 wird eine Änderung der Grenzen des Schongebietes angeregt, damit diese sich mit den Grenzen des Landschaftsschutzgebietes (LSG H-S 03 Kronsberg) decken. Dies erscheint auch deshalb geboten, weil – anders als bei allen übrigen Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Stadtgebiet – beim LSG Kronsberg kein Anleinzwang in die Verordnung aufgenommen wurde. Dies geschah mit Hinweis auf das bestehende Schongebiet. Durch diese Änderung ist es möglich, den Flächenbestand des Schongebietes zu wahren und gleichzeitig auf die inzwischen eingetretenen Veränderungen Rücksicht zu nehmen. So liegen künftig der Stadtteil Kronsberg und die unmittelbar angrenzenden Grünflächen nicht mehr im Schongebiet, weil aufgrund der erfolgten Bebauung keine Rückzugsmöglichkeiten für das Wild oder wild lebende Tiere bestehen.
- Nordöstlich von Wülferode wurde der Bereich, der durch den Mittellandkanal, die Autobahn 7 und die Bundesstraße 65 begrenzt wird und auf dem sich das Frachtpostzentrum befindet, aus dem Schongebiet herausgenommen und nördlich von Wülferode die Grenze auf die Höhe der Grenze des Landschaftsschutzgebietes zurück verlegt, da der bisherige Bereich durch Erholungssuchende mit Hunden bereits stark frequentiert wird und somit ohnehin kaum Rückzugsraum für Wildtiere bietet.
- Der westlich der Autobahn 7 gelegene Teil der Gaim (überwiegend bewaldete Fläche) wurde in das Schutzgebiet mit einbezogen.
- Im Stadtteil Wülferode wurde die Grenze des Schongebietes der Grenze des Landschaftsschutzgebietes (LSG H-S 03 Kronsberg) angepasst. Hier wurden Flächen aus dem bisherigen Schongebiet herausgenommen, die nur noch sehr eingeschränkte Rückzugsmöglichkeiten für das Wild bieten. Dies bietet neben einer besseren Übersichtlichkeit auch die Möglichkeit, hier Raum für mögliche zukünftige städtebauliche Entwicklungen zu schaffen, da es sich um Flächen handelt, die sich an die vorhandene Bebauung anschließen.
- Im Südosten des Bockmerholzes wurde eine bisher ausgesparte Fläche, die an die Bundesstrasse 443 grenzt, in das Schongebiet mit einbezogen.
- Im Südwesten ist eine Ausweitung des Schongebietes bis auf Höhe der Fachklinik (ehem. Hermannsdorfer Landwerkstätten) sinnvoll, da dieser Bereich gute Lebensbedingungen für Wildtiere bietet. Weiterhin vermeidet die räumliche Übereinstimmung der Grenzen des Schongebietes mit denen des Landschaftsschutzgebietes für den Bürger Irrtümer über die Grenzverläufe.

Von den angeschriebenen Beteiligten stimmten das Niedersächsische Forstamt Deister, die Polizeidirektion Hannover, der Kreisjägermeister und die Jagdgenossenschaften Anderten und Wülferode der Grenzänderung zu. Seitens des Leiters des Hegerings 5 und Mitpächter des Gemeinschaftsjagdbezirkes Wülferode wurden gegen die Grenzänderung keine Einwände erhoben.

Der Tierschutzverein für Hannover und Umgebung stimmt generell der Ausweisung eines Schongebietes zu, fordert aber, dass im Schongebiet Auslaufflächen für Hunde ausgewiesen und gekennzeichnet werden. Hundeauslaufflächen innerhalb eines Schongebietes sind nicht sinnvoll, weil zur Vermeidung einer Beunruhigung des Wildes ausreichend große ununterbrochene Flächen ohne frei umherlaufende Hunde erforderlich sind. Von einer Zerstückelung des Schongebietes sollte daher abgesehen werden. Den Belangen des Tierschutzvereins wird aber in diesem Landschaftsraum dadurch Rechnung getragen, dass außerhalb des Schongebietes ausreichend Hundeauslaufflächen ausgewiesen sind. Im Bereich Kronsberg stehen Hundehaltern Hundeauslaufflächen nördlich der Debberoder Strasse sowie weitere Flächen nördlich der Von-Escherte-Strasse und ein Hundeauslaufweg östlich des Honerkampes zur Verfügung.

Darüber hinaus liegen keine Stellungnahmen vor.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Verfahren hat keine Auswirkungen

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

32.4 
Hannover / 11.05.2007