Drucksache Nr. 1240/2018:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1240/2018
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“

Antrag,

1.) die Konzeption „Hannover sauber!“ gemäß der als Anlage 1 beigefügten Beschlussvorlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu beschließen, die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zu beauftragen sowie
2.) die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der Anlage 1 hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Konzeption „Hannover sauber!“ (Anlage 2) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.067.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.067.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.067.000,00 €
Neben den bereits von der Landeshauptstadt Hannover zu tragenden Kosten für die Beseitigung verbotswidrig gelagerter Abfälle durch die aha-Teams (Personal- und Sachkosten für 5 Abfallfahnder ca. 350.000 € und „Schnelle Einsatzteams“ ca. 850.000 €; vgl. Seiten 11 und 14 der Konzeption) entstehen zusätzliche Belastungen, die in der Kostentabelle erfasst sind, das sind Kosten für

- die Aufstockung der Abfallfahnder von jährlich ca. 450.000 € (vgl. Seite 11 der Konzeption)

- zusätzliche Personal- und Sachkosten aufgrund der neuen Reinigungsintervalle von ca. 492.000 € (vgl. Seite 14 der Konzeption)

- zusätzliche Dienste am Wochenende von ca. 125.000 € (vgl. Seite 14 der Konzeption).


Die drei Posten in Höhe von insgesamt ca. 1.067.000 € sind aus dem städtischen Haushalt zu decken. Diese im Haushaltsjahr 2018 ab der zweiten Jahreshälfte anteilig anfallenden zusätzlichen Aufwendungen sind innerhalb des Teilhaushaltes 20 zu decken. Die Gesamtkosten von jährlich 1.067.000 € sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019/2020 zu berücksichtigen.

Begründung des Antrages

Zu 1.)
Die als Anlage 2 beigefügte Konzeption „Hannover sauber!“ wurde federführend vom Zweckverband Abfallwirtschaft in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet; auf die Anlage 2 wird verwiesen.

Mit der Beschlussdrucksache 1611/2017 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover das Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum beschlossen. Ein essentieller Baustein der Ordnung im öffentlichen Raum ist auch die Stadtsauberkeit. Die Landeshauptstadt Hannover greift das Thema deshalb gemeinsam mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) auf und verortet es als einen weiteren Baustein zur Stärkung der öffentlichen Ordnung in der Stadt. Sie folgt damit der Erkenntnis, dass die Themen von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im urbanen Kontext als ein integraler Zusammenhang verstanden und bearbeitet werden müssen.
Im Sinne der verwaltungsinternen Abbildung dieses Kontextes, wird mit einer gesonderten Drucksache vorgeschlagen, die verwaltungsinterne Zuständigkeit für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover aus dem Wirtschaftsdezernat in das Finanz- und Ordnungsdezernat zu verlagern.

Zu 2.)
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 i.V.m. § 11 der Verbandsordnung des Zweckverbandes über bestimmte Rechtsgeschäfte mit einem Jahresvolumen größer 500 T€. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.

Die Vertreterin / der Vertreter ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover 10.04.2018 / 18.05.2018