Drucksache Nr. 1240/2004:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2004 der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schulausschuss
  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
03.06.2004
In den Verwaltungsausschuss
03.06.2004
In die Ratsversammlung
03.06.2004
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1240/2004
2
 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2004 der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Hannover

Antrag,


1. die vom Rat in seiner Sitzung am 18.12.2003 beschlossene Haushaltssatzung
für das Jahr 2004 mit den Veränderungen
zum Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans und der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans des Gebäude- wirtschaftsbetriebs (GWB) für das Haushaltsjahr 2004 (§ 1 Absatz 5),
zum Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den GWB für das Haushaltsjahr 2004 (§ 2 Absatz 4) und
zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den GWB für das Haushaltsjahr 2004 (§ 4 Absatz 4)

zu beschließen, wie sie sich aus der Anlage 1 ergeben und

2. den vom Rat in seiner Sitzung am 18.12.2003 beschlossenen Wirtschaftsplan des GWB für das Jahr 2004 einschließlich des Vermögensplans 2003 – 2007 bei den Positionen zu verändern, wie sie sich aus Anlage 2 ergeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Umsetzung der Maßgabe aus der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Hannover zur Haushaltssatzung 2004 der Landeshauptstadt Hannover werden Gender-Aspekte nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Für den Haushaltsplan 2004 ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die Einschränkung des Kreditrahmens und die Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen für den Gebäudewirtschaftsbetrieb (GWB) haben Änderungen im Wirtschaftsplan des GWB zur Folge, die im Detail in der Anlage 2 dargestellt sind.

Begründung des Antrages

Gebäudewirtschaftsbetrieb

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung zum Haushalt 2004 wurde der Bezirksregierung Hannover (Kommunalaufsicht) am 20.02.2004 zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt.
Mit der Genehmigungsverfügung vom 19.05.2004 zur Haushaltssatzung 2004 der Landeshauptstadt Hannover hat die Bezirksregierung Hannover
gemäß § 92 Abs. 2 NGO den Gesamtbetrag der für den Gebäudewirtschaftsbetrieb vorgesehenen Kreditaufnahmen

von 19.572.800 €
nur in Höhe von 11.572.800 € genehmigt und damit
um 8.000.000 € gekürzt und

gemäß § 91 Abs. 4 NGO den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Gebäudewirtschaftsbetrieb für das Haushaltsjahr 2004

von 31.025.000 €
nur in Höhe von 16.025.000 € genehmigt und damit
um 15.000.000 € gekürzt.
Die Verwaltung kann nicht empfehlen, gegen die Versagung der Genehmigung zu den Kreditaufnahmen und zu den Verpflichtungsermächtigungen des Gebäudewirtschaftsbetriebs die nach § 133 Abs. 2 NGO unmittelbar mögliche verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben, da während der Dauer des Gerichtsverfahrens auch die von den versagten Genehmigungen nicht betroffenen Teile der Haushaltssatzung für das Jahr 2004 nicht in Kraft treten würden. Daher müsste bis zum Abschluss des Verfahrens auch für den “Stammhaushalt” die vorläufige Haushaltsführung fortgesetzt werden. Ferner werden die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kürzung des Investitionskreditrahmens und die Einschränkung bei den Verpflichtungsermächtigungen negativ beurteilt.

Die Teilversagung der in der Haushaltssatzung vom 18.12.2004 für den GWB festgesetzten Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen macht wegen des sich daraus ergebenden Erfordernisses zur Satzungsänderung eine erneute Beschlussfassung des Rates erforderlich.

Es wird deshalb vorgeschlagen,

§ die Haushaltssatzung 2004 wie in Anlage 1 und
§ den Wirtschaftsplan 2004 des GWB einschließlich des Vermögensplans
2003 – 2007 wie in Anlage 2

dargestellt zu verändern, so dass zu dessen Finanzierung auf die Aufnahme eines Kreditvolumens von 8.000.000 € und auf die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15.000.000 € verzichtet werden kann.


Kürzung von Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2004

Die Verwaltung schlägt vor, die von der Bezirksregierung geforderten Kürzungen im Wirtschaftsplan des Gebäudewirtschaftsbetriebes durch die in der Anlage 2 Seite 3 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.

Bei ihren Vorschlägen geht sie von folgenden Prämissen aus:

1. Neue Maßnahmen oder neue Bauabschnitte werden nur begonnen, soweit
sie unabweisbar sind.

2. Bereits begonnene Maßnahmen sollen so weit wie möglich abgeschlossen werden.

Zu 1: In Anbetracht der durch die Teilversagung gegebenen Situation sollte auf den Beginn neuer Maßnahmen grundsätzlich verzichtet werden. Das gilt insbesondere für Neubauten. Ein wichtiger Gesichtspunkt dabei sind neben den Investitions- die Folgekosten. Es ist unbestritten, dass die Investitionskosten für ein Gebäude sich in dessen Lebenszyklus mehrfach als Folgekosten wiederholen. Diese Folgekosten müsste der Stammhaushalt in Form von Nutzungsentgelten tragen, die an den GWB zu zahlen sind. Dies ist schon für die bestehenden Gebäude nicht voll finanzierbar.
Die Vorschläge betreffen insbesondere den Verzicht auf den Neubau der Turnhalle der Grundschule Egestorffschule/OS Carl-von-Ossitzky. Er ist in den Wirtschaftsplänen bis 2003 mit 828T € und mit einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2005 in Höhe von 400T €, insgesamt also mit 1,23 Mio € veranschlagt. Die Kosten nach der inzwischen vorliegenden Haushaltsunterlage Bau betragen allerdings infolge standortbedingter Faktoren 1,8 Mio €. Die bis 2003 veranschlagten Mittel sollten umgeschichtet und für die erforderliche Abschlusssanierung des Schulgebäudes Egestorffschule/Carl-von-Ossietzky-Schule verwendet werden.

Weiter wird der Verzicht auf die Teilsanierung der Grundschule Auf dem Loh in 2004 vorgeschlagen (413T €). Dies erscheint wegen des Zustandes der Schule noch vertretbar. Die Sanierung sollte als umfassende Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden, wenn die dauerhafte Verwendung der durch die Region abgemieteten Räumlichkeiten geklärt ist.

Ferner können Finanzierungsmittel für die weitere Sanierung des Magazinturms der Stadtbibliothek in die Jahre 2005 und 2006 verschoben werden. Dies entspricht dem Bauablauf, der sich aufgrund vorgefundener bautechnischer Probleme langsamer gestaltet als ursprünglich angenommen. Der Neubau der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwache Kirchrode/Bemerode sollte dagegen nicht aufgegeben werden. Der Versicherungsträger hat angekündigt, die beiden vorhandenen Feuerwachen wegen gravierender Sicherheitsmängel zu schließen. Dies erscheint unvertretbar.

Auch die geplante Sanierung des Unabhängigen Jugendzentrums Glocksee sollte realisiert werden, da sonst bauordnungsrechtlich zumindest eine Teilschließung erforderlich wäre.
Zu 2: Es wäre in hohem Maße unwirtschaftlich, bereits begonnene Maßnahmen nicht zumindest in sinnvollen Abschnitten abzuschließen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen der Nachhaltigen Gebäudesanierung (NG) aus dem Doppelprogramm 2003/2004. Hier sind die Vorbereitungen so weit fortgeschritten, dass viele Vergaben bereits erfolgt sind und in den großen Ferien mit den Arbeiten begonnen werden soll. Ein Verzicht auf die Maßnahmen würde nicht nur die Schäden an der Bausubstanz vergrößern, sondern den Verlust der bereits investierten Planungskosten sowie den Verzicht auf zurzeit günstige Ausschreibungseffekte bedeuten und die Landeshauptstadt auch Schadensersatzforderungen beteiligter Firmen aussetzen.
Allerdings ist es erforderlich, die Finanzierung der Maßnahmen zum Teil aus 2004 in das Jahr 2005 zu verschieben und dabei genehmigte Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch zu nehmen. Für die Durchführung der Arbeiten in 2004 ist dies hinnehmbar, weil die Wirtschaftsplanmittel langsamer abgeflossen sind, als sie veranschlagt waren. Insbesondere liegt dies bei der Sanierung der Schulen daran, dass die besonders störenden Arbeiten auf die Ferien beschränkt werden müssen, um die Beeinträchtigungen für Schüler und Lehrer erträglich zu gestalten.

Die Folge ist allerdings, dass durch die Inanspruchnahme der ohnehin um 15 Mio € reduzierten Verpflichtungsermächtigungen der Spielraum für neue Programme und Maßnahmen ab 2005 deutlich eingeschränkt wird. Dies wird bereits erhebliche Auswirkungen auf das demnächst vorzubereitende NG-Programm 2005 haben.
Insgesamt werden bei NG Schulen der Ansatz für 2004 um 3 Mio €, die Verpflichtungsermächtigungen 2005 – 2007 um 9,5 Mio € gekürzt. Die Kürzung der Ansätze für 2004 ergibt sich aus der Anlage. Die Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen betrifft nicht das laufende NG-Programm, sondern massiv das ab 2005 vorgesehene, zur Verabschiedung im Herbst 2004 geplante Programm zur Nachhaltigen Gebäudesanierung. In diesem Zusammenhang ist die Genehmigungspraxis der Bezirksregierung für die Wirtschaftspläne der Folgejahre entscheidend. Hier muss der Zusammenhang mit dem vom Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramm V beachtet werden. Die dort vorgeschlagene Aufgabe von Schulstandorten und die Veräußerung von Grundstücksteilflächen sollten daher mit Nachdruck unterstützt und Standardreduzierungen grundsätzlich in Kauf genommen werden.

Bei NG Kindertagesstätten wird die Reduzierung des Ansatzes für 2004 um 800T € und der Verzicht auf die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen 2005 in Höhe von 2,5 Mio € vorgeschlagen. Die Ansatzreduzierung für 2004 resultiert aus dem abgestimmten Verzicht auf die Sanierung der Kindertagesstätte Plathnerstraße. Die weitere Sanierung der Kindertagesstätten in den Folgejahren bleibt ein Arbeitsschwerpunkt und wird in der Finanzplanung angemessen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Kindertagesstätten sich in der Regel in deutlich besseren Bauzustand befinden als die Schulen.

Altenzentrum Eichenpark

Der in § 2 der Haushaltssatzung genannte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Altenzentrums Eichenpark wird nach neuesten Berechnungen nicht benötigt. Da zwischenzeitlich entschieden wurde, das Altenzentrum Eichenpark durch eine Übertragung von Verbindlichkeiten auf den allgemeinen Haushalt zu entlasten, und zudem neuere Erkenntnisse hinsichtlich der erwarteten Abschreibungen vorliegen, ist festzustellen, dass die als Innenfinanzierung dienenden Abschreibungen der Höhe nach ausreichen, um den Vermögensplan des Altenzentrums Eichenpark auszugleichen. Die Bezirksregierung Hannover hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Haushaltssatzung erklärt, dass die Kreditaufnahmen des Altenzentrums Eichenpark nicht genehmigungsfähig seien. Aufgrund der eingetretenen Entwicklung hält die Bezirksregierung deshalb die Genehmigung der Kreditaufnahmen nicht mehr für erforderlich und hat dies in der Genehmigung entsprechend verfügt.
 Dez. II / Dez. VII
Hannover / 27.05.2004