Drucksache Nr. 1237/2006:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006 der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1237/2006
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2006 der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

Antrag,

1. die vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2005 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2006 mit den Veränderungen

zum Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans des Gebäudemanagements (GM) für das Haushaltsjahr 2006 (§ 1 Absatz 4),
zum Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für das GM für das Haushaltsjahr 2006 (§ 2 Absatz 4),
zum Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für das GM für das Haushaltsjahr 2006 (§ 3 Absatz 4),
zum Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans des Nettoregiebetriebs Herrenhäuser Gärten für das Haushaltsjahr 2006 (§ 1 Absatz 6) und
zum Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen des Nettoregiebetriebs Herrenhäuser Gärten für das Haushaltsjahr 2006 (§ 2 Absatz 6),

zu beschließen, wie sie sich aus der Anlage 1 ergeben,

2. den vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2005 beschlossenen Wirtschaftsplan des GM für das Jahr 2006 einschließlich des Vermögensplans 2005 – 2009 bei den Positionen zu verändern, wie sie sich aus Anlage 2 ergeben und

3. den vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2005 beschlossenen Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebs Herrenhäuser Gärten für das Jahr 2006 einschließlich des Vermögensplans 2005 – 2009 bei den Positionen zu verändern, wie sie sich aus Anlage 3 ergeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch die Umsetzung der Maßgabe aus der Genehmigungsverfügung des Ministeriums für Inneres und Sport zur Haushaltssatzung 2006 der Landeshauptstadt Hannover werden Gender-Aspekte nicht berührt.

Kostentabelle


Für den Haushaltsplan 2006 ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die Einschränkung des Kreditrahmens für das Gebäudemanagement hat Änderungen im Wirtschaftsplan des GM zur Folge, die im Detail in der Anlage 4 dargestellt sind. Die Änderungen im Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebs Herrenhäuser Gärten aufgrund der Versagung der Kreditaufnahmen sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

Begründung des Antrages


Wirtschaftsplan Gebäudemanagement

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung zum Haushalt 2006 wurde dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (Kommunalaufsicht) am 13.02.2006 zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt.

Mit der Genehmigungsverfügung vom 11.05.2006 zur Haushaltssatzung 2006 der Landeshauptstadt Hannover hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport
gemäß § 92 Abs. 2 NGO
den Gesamtbetrag der für das Gebäudemanagement vorgesehenen Kreditaufnahmen

von 20.324.200 €
nur in Höhe von 11.500.000 € genehmigt und damit
um 8.824.200 € gekürzt und



gemäß § 91 Abs. 4 NGO

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2006

von 35.510.000 €
nur in Höhe von 24.510.000 € genehmigt und damit
um 11.000.000 € gekürzt.
Die Verwaltung kann nicht empfehlen, gegen die Versagung der Genehmigung zu den Kreditaufnahmen des GM und die Versagung der Genehmigung zu den Verpflichtungsermächtigungen des GM die nach § 133 Abs. 2 NGO unmittelbar mögliche verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben, da während der Dauer des Gerichtsverfahrens auch die von den versagten Genehmigungen nicht betroffenen Teile der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 nicht in Kraft treten würden. Daher müsste bis zum Abschluss des Verfahrens auch für den „Stammhaushalt“ die vorläufige Haushaltsführung fortgesetzt werden. Ferner werden die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kürzung des Investitionskreditrahmens bzw. der Verpflichtungsermächtigungen negativ beurteilt.

Die Teilversagung der in der Haushaltssatzung vom 15.12.2005 für das GM festgesetzten Kreditaufnahmen macht wegen des sich daraus ergebenden Erfordernisses zur Satzungsänderung eine erneute Beschlussfassung des Rates erforderlich.

Es wird deshalb vorgeschlagen,

die Haushaltssatzung 2006 wie in Anlage 1 und
den Wirtschaftsplan 2006 des GM einschließlich des Vermögensplans 2005 – 2009 wie in Anlage 2 dargestellt

zu verändern, so dass zur Finanzierung des Vermögensplans des GM unter Berücksichtigung einer Zuweisung aus dem Stammhaushalt in Höhe von 4.000.000 € auf die Aufnahme eines Kreditvolumens von 8.824.200 € verzichtet werden kann. Durch die Reduzierung der Aufwendungen für Kredittilgung um 45.100 € ergibt sich für die Investitionen eine Kürzung um 4.779.100 €.

Die Veränderungen sind im Vermögensplan in der grau unterlegten Spalte für das Jahr 2006 weiß unterlegt. Die geänderten Verpflichtungsermächtigungen (z.L. 2008, z.L. 2009 und Gesamt) sind grau unterlegt.


Kürzung von Kreditermächtigungen im Wirtschaftsplan 2006

Die Verwaltung schlägt vor, die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport geforderten Kürzungen im Wirtschaftsplan des GM durch die in der Anlage 4 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.


Bei den Vorschlägen zur Kürzung des Investitionsprogramms wird von folgenden Prämissen ausgegangen:

1. Keine bauliche Maßnahme wird stillgelegt.
2. Begonnene Maßnahmen werden fortgesetzt und ggf. finanziell gestreckt.
3. Nicht begonnene Maßnahmen sollen ggf. auf die Folgejahre verschoben werden.
4. Neue Maßnahmen werden verschoben.
5. Kompensation der gekürzten Ansätze durch Verwendung von Restmitteln aus abgeschlossenen Baumaßnahmen.
6. Die außerplanmäßig im Stammhaushalt bereitzustellenden Mittel werden nachrangig in Anspruch genommen.




Wirtschaftsplan Herrenhäuser Gärten

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung zum Haushalt 2006 wurde dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (Kommunalaufsicht) am 13.02.2006 zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt.

Mit der Genehmigungsverfügung vom 11.05.2006 zur Haushaltssatzung 2006 der Landeshauptstadt Hannover hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport
gemäß § 92 Abs. 2 NGO
den Gesamtbetrag der für den Nettoregiebetrieb Herrenhäuser Gärten vorgesehenen Kreditaufnahmen

von 1.333.640 €
in voller Höhe versagt.
Auch bezüglich der Versagung der Genehmigung zu den Kreditaufnahmen der Herrenhäuser Gärten kann die Verwaltung aus den oben beschriebenen Gründen nicht empfehlen, die nach § 133 Abs. 2 NGO unmittelbar mögliche verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.

Die Versagung der in der Haushaltssatzung vom 15.12.2005 für die Herrenhäuser Gärten festgesetzten Kreditaufnahmen bedingt ebenfalls die Änderung der Haushaltssatzung und macht eine erneute Beschlussfassung des Rates erforderlich.







Es wird deshalb vorgeschlagen,

die Haushaltssatzung 2006 wie in Anlage 1 und
den Wirtschaftsplan 2006 der Herrenhäuser Gärten einschließlich des Vermögensplans 2005 – 2009 wie in Anlage 3 dargestellt

zu verändern, so dass zur Finanzierung des Vermögensplans der Herrenhäuser Gärten auf die Aufnahme eines Kredits verzichtet werden kann. Die Versagung der Kreditaufnahme bedingt eine starke Reduzierung der geplanten Investitionen. Aufgrund der Inanspruchnahme eines Haushaltsrestes aus dem Jahr 2005 ist es daher nur möglich, die dringenden Maßnahmen auszuführen, um größeren Schaden an der Bausubstanz oder den technischen Einrichtungen zu verhindern. Sollten im Laufe des Jahres 2006 noch weitere Mittel aus dem Stammhaushalt für die Herrenhäuser Gärten zu Verfügung gestellt werden können, werden weitere Investitionen getätigt werden.


Die Veränderungen sind im Vermögensplan in der grau unterlegten Spalte für das Jahr 2006 jeweils weiß unterlegt.
20.11 
Hannover / 24.05.2006