Drucksache Nr. 1234/2005:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1234/2005
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 der Landeshauptstadt Hannover
Umsetzung der Maßgabe in der Genehmigungsverfügung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

Antrag,


1. die vom Rat in seiner Sitzung am 16.12.2004 beschlossene
Haushaltssatzung für das Jahr 2005 mit den Veränderungen
zum Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans des Gebäudewirtschaftsbetriebs (neu Gebäudemanagement GM) für das Haushaltsjahr 2005 (§ 1 Absatz 5) und
zum Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für das GM für das Haushaltsjahr 2005 (§ 2 Absatz 3)
zu beschließen, wie sie sich aus der Anlage 1 ergeben und

2. den vom Rat in seiner Sitzung am 16.12.2004 beschlossenen
Wirtschaftsplan des GM für das Jahr 2005 einschließlich des
Vermögensplans 2004 – 2008 bei den Positionen zu verändern,
wie sie sich aus Anlage 2 ergeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch die Umsetzung der Maßgabe aus der Genehmigungsverfügung des Ministeriums für Inneres und Sport zur Haushaltssatzung 2005 der Landeshauptstadt Hannover werden Gender-Aspekte nicht berührt.

Kostentabelle


Für den Haushaltsplan 2005 ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die Einschränkung des Kreditrahmens für das Gebäudemanagement hat Änderungen im Wirtschaftsplan des GM zur Folge, die im Detail in der Anlage 3 dargestellt sind.

Begründung des Antrages


Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung zum Haushalt 2005 wurde dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (Kommunalaufsicht) am 12.02.2005 zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt.
Mit der Genehmigungsverfügung vom 06.05.2005 zur Haushaltssatzung 2005 der Landeshauptstadt Hannover hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport
gemäß § 92 Abs. 2 NGO den Gesamtbetrag der für das Gebäudemanagement vorgesehenen Kreditaufnahmen

von 15.720.100 €
nur in Höhe von 11.500.000 € genehmigt und damit
um 4.220.100 € gekürzt.
Die Verwaltung kann nicht empfehlen, gegen die Versagung der Genehmigung zu den Kreditaufnahmen des Gebäudemagements die nach § 133 Abs. 2 NGO unmittelbar mögliche verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben, da während der Dauer des Gerichtsverfahrens auch die von den versagten Genehmigungen nicht betroffenen Teile der Haushaltssatzung für das Jahr 2005 nicht in Kraft treten würden. Daher müsste bis zum Abschluss des Verfahrens auch für den „Stammhaushalt“ die vorläufige Haushaltsführung fortgesetzt werden. Ferner werden die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kürzung des Investitionskreditrahmens negativ beurteilt.

Die Teilversagung der in der Haushaltssatzung vom 16.12.2004 für das GM festgesetzten Kreditaufnahmen macht wegen des sich daraus ergebenden Erfordernisses zur Satzungsänderung eine erneute Beschlussfassung des Rates erforderlich.


Es wird deshalb vorgeschlagen,

§ die Haushaltssatzung 2005 wie in Anlage 1 und
§ den Wirtschaftsplan 2005 des GM einschließlich des Vermögensplans
2004 – 2008 wie in Anlage 2 dargestellt

zu verändern, so dass zu dessen Finanzierung auf die Aufnahme eines Kreditvolumens von 4.220.100 € verzichtet werden kann. Die Veränderungen im Vermögensplan sind in der grau unterlegten Spalte für das Jahr 2005 jeweils weiß unterlegt.


Kürzung von Kreditermächtigungen im Wirtschaftsplan 2005

Die Verwaltung schlägt vor, die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport geforderten Kürzungen im Wirtschaftsplan des GM durch die in der Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.

Bei den Vorschlägen zur Kürzung des Investitionsprogramms wird von folgenden Prämissen ausgegangen:

1. Keine bauliche Maßnahme wird stillgelegt.

2. Begonnene Maßnahmen werden fortgesetzt und ggf. finanziell gestreckt.

3. Maßnahmen, die mit IZBB-Mitteln gefördert werden können,
werden nicht gestrichen.

4. Nicht begonnene Maßnahmen sollen ggf. auf die Folgejahre
verschoben werden.

5. Neue Maßnahmen werden verschoben.
20.11 / 19
Hannover / 03.06.2005