Drucksache Nr. 1233/2006:
Erweiterung der Kindertagesstätte des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V. (CJD) im Gundelachweg um eine Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

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1233/2006
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Erweiterung der Kindertagesstätte des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V. (CJD) im Gundelachweg um eine Krippengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte des CJD in Hannover-Mittelfeld, Gundelachweg 7, um eine Krippengruppe mit max. 15 Kindern ( 1,5 - 3 Jahre) zu erweitern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung für die vorgenannte Angebotsstruktur entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen89.200,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt89.600,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-89.600,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In der Kindertagesstätte des Vereins Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e.V. (CJD) im Gundelachweg wird in fünf Gruppen ein Betreuungsangebot für insgesamt 87 Kinder - drei Kindergarten- und eine Hortgruppe - vorgehalten.
Grundgedanke des CJD ist ein "Integrationsmodell", das auf der Erkenntnis basiert, Hochbegabte, Regelkinder und Kinder mit Behinderung gemeinsam zu betreuen. Bei diesem Modell sollen alle Kinder entsprechend ihrer besonderen Interessen und Fähigkeiten gefördert werden.
Über diesen Betreuungsbereich hinaus, möchte der Verein seine Angebotsstruktur auf die Altersgruppe der 1,5 - 3 Jährigen ausweiten. Die große Nachfrage von Eltern bestätigt das Vorhaben des Trägers.


Ungenutzte räumliche Ressourcen im Haus können ohne größere bauliche Maßnahmen in eine Kinderkrippe umgewandelt werden. Darüber hinaus besteht bereits jetzt ein ausreichender Außenspielbereich, der mit geringen Aufwendung der "Kleinkindergruppe" zugeordnet werden kann.
Durch die zusätzliche Krippengruppe wird dem seit dem 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote der unter 3-Jährigen zu sehen.

Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 89.200 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden dem Verein einmalig Einrichtungsmittel in Höhe von max. 5000 € gewährt.

Die Umsetzung der zusätzlichen Gruppe soll zum nächsten Kindergartenjahr, d.h. zum 01.08.2006, erfolgen.
Die Planung wurde mit der Landesschulbehörde (Nieders. Landesjugendamt) vorbesprochen und eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

51.4 
Hannover / 24.05.2006