Drucksache Nr. 1229/2017:
Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
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1229/2017
1
 

Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover für den Doppelhaushalt 2017/2018

Antrag,

die Weiterführung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) der Landeshauptstadt Hannover auf der Grundlage der Anlage zu dieser Drucksache zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 11137
Migration und Integration
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 150.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -150.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -150.000,00 €

Begründung des Antrages

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover im Juni 2008 beschlossene Lokale Integrationsplan der Landeshauptstadt Hannover (LIP) enthält im Feld Demokratie als Handlungsansatz die Einrichtung eines Fonds zur Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten im Feld der lokalen Integrationspolitik.

Dieser Handlungsansatz ist mit der Einrichtung des GESELLSCHAFTFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) im Jahr 2009 inhaltlich konkretisiert worden (Drucks. Nr. 0375/2009 sowie 0600/2012). Der GFZ besteht seitdem als festes Instrument fort und hat sich auch in seinen Strukturen bewährt.

Mit der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2017/2018 stehen im Teilhaushalt 50, Produkt 11137, Position 8 für die Umsetzung des GFZ im laufenden und kommenden Jahr jeweils 150.000,00 Euro zur Verfügung.

Mit Ablauf der vergangenen Ratsperiode ist zum Fortbestand des GFZ in der neuen Ratsperiode ein erneuter Beschluss der Ratsgremien erforderlich.

Diese vorliegende Drucksache bestätigt die bisherige Arbeit des GFZ, wie sie in den Drucksachen 0375/2009 sowie 0600/2012 beschlossen wurde und nimmt zusätzlich die von den Ratsgremien in gesonderten Drucksachen (2265/2011, 2373/2013, 2383/2015) positiv begleitete Praxis des GFZ auf, regelmäßig einen Integrationspreis zu verleihen.

Aus Gründen der Klarstellung gegenüber den Antragstellern, aber auch mit Blick auf die ggf. erforderlichen Mittelbindungen bei der Projektdurchführung über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus, werden insbesondere folgende Punkte aufgenommen:
o Höchstgrenze einer Einzelförderung von 30.000,-€
o Ausschluss der Folgeförderung aus Mitteln des GFZ
o Laufzeit der Projekte: bis zu zwei Jahre
o Aufwendungen für Lebensmittel und Bewirtungen, Fahrtkosten von Teilnehmern sowie Anschaffungskosten für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände können bei besonderer Darlegung der Erforderlichkeit dieser Kosten mit Blick auf den Erfolgseintritt des Projektes durch die Jury in einem konkreten Einzelfall als förderfähig anerkannt werden.
Die bestehende Jury arbeitet außerordentlich gut zusammen. Das Wirken der Jury orientiert sich stark an dem Inhalt des LIP und den aktuellen Entwicklungen der kommunalen Integrationsbemühungen. Die Jury soll vor diesem Hintergrund für die beiden kommenden Jahre wieder personenidentisch eingesetzt werden. Der Beschluss hierüber liegt bei dem Oberbürgermeister.

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans in den Jahren 2017 und 2018 wird auch die Frage diskutiert werden, wie die Umsetzung von strategischen Zielen und Handlungsansätzen mit finanziellen Mitteln flankiert werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Prozess Auswirkungen auf den GFZ hat.
50 
Hannover / 02.05.2017