Drucksache Nr. 1220/2018 N1:
Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1220/2018 N1
1
 
Die N1 wurde erforderlich, weil irrtümlich der falsche Textentwurf ins ,SIM übernommen wurde. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.

Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen

Antrag,

die Verwaltung wurde mit der Drucksache Nr. 2837/2017 N1 beauftragt, in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen (Kultusministerium) wie beschrieben zu verfahren und bittet den nachfolgenden Vorschlag zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen richten sich generell an beide Geschlechter. Bei einzelnen Maßnahmen wie der Interkulturellen Bildungsarbeit ist damit zu rechnen, dass hier insbesondere Frauen ein Weg in die Berufstätigkeit eröffnet wird, die ansonsten wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten.

Kostentabelle

Konkrete Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern. Ggf. erforderliche Mittel sind in zukünftigen Haushaltsplänen zu verankern.

Begründung des Antrages

Verfahren:

1. Auftrag an die Verwaltung
2. Übersicht der Projekte und Angebote
3. Antragsverfahren Teilnahme am Verfahren
4. Umsetzung des vorgeschlagenen Verfahrens

Anlage 1: Übersicht der Projekte, Angebote und Kooperationen im schulischen Bereich

1. Auftrag an die Verwaltung

Mit dem Antrag 2837/2017 N1 wurde die Verwaltung beauftragt, eine:

Übersicht der Projekte, Angebote und Kooperationen im schulischen Bereich zu erstellen sowie gemeinsam mit dem Land ein Rahmenkonzept und ein Antrags Verfahren zu entwickeln, das Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, in die Lage versetzt, diesen angemessen zu begegnen und den sich daraus ergebenden Ressourceneinsatz zu beschreiben. Weiterhin soll dargestellt werden, ein Rahmenkonzept und Antrags Verfahren entwickelt werden, das unter anderem wie die antragsberechtigten Schulen identifiziert werden, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Es sollen im Rahmen der Bildungsregion Hannover mit den Schulen, dem Land und der Schulträgerin Landeshauptstadt Hannover Ziele, Lösungsansätze und Maßnahmen entwickelt und zukünftig umgesetzt werden.

Die öffentliche Debatte über die sich erheblich veränderte Situation in einem Teil der Schulen in Hannover hat zu einer kritischen Betrachtung der Rahmenbedingungen dieser Schulen geführt. Nach dem Motto „fördern, wer es schwer hat“ ist eine besondere Unterstützung dieser Schulen von Seiten des Landes und der Landeshauptstadt Hannover erforderlich.

Die Herausforderungen, denen sich die einigeSchulen in der Landeshauptstadt Hannover in besonderer Weise gegenübersehen, sind im Wesentlichen: die steigende Zahl von SchülerInnen, die Umsetzung der inklusiven Schule bei steigender Zahl an SchülerInnen mit anerkanntem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, ein hoher Anteil Minderjähriger in Familien mit Bezug von Transferleistungen, die steigende Zahl von Kindern mit Fluchterfahrung, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit nichtdeutscher Herkunftssprache und oftmals unklaren Schulverläufen bzw. ohne oder sehr wenig Schulerfahrung sowie ein stetig steigender Bedarf an mehr Ganztagsschulbetreuung.


2. Übersicht der Projekte und Angebote

Die Landeshauptstadt Hannover ist in den vergangenen Jahren zunehmend mit pädagogischen Programmen in Schulen tätig geworden. Dazu gehören insbesondere Angebote an Ganztagsgrundschulen sowie weitere Betreuungsangebote, Schulsozialarbeit sowie schülerbezogene Jugendsozialarbeit, Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie zur Berufsorientierung, Hausaufgabenhilfe, kulturelle Bildung und Bildung für Umwelt und Nachhaltigkeit. Im Detail ist die aktuelle Übersicht zu den konkreten Projekten in der
Anlage 1 beigefügt. Sie beinhaltet sowohl punktuelle und temporäre Projekte und Maßnahmen als auch längerfristig angelegte Projekte und Maßnahmen. Mit wenigen Ausnahmen richten sich die Programme und Projekte an alle SchülerInnen der teilnehmenden Schulen bzw. der avisierten Jahrgangsstufen.

Die kommunale Finanzierung der Ganztagsgrundschulen stellt mit etwa 10 Mio. € im Jahr 2017 die finanziell umfangreichste Maßnahme dar. Lässt man diesen Posten außen vor, fließt trotzdem mehr als die Hälfte der verausgabten Mittel an Grundschulen. Hier setzt die Landeshauptstadt einen deutlichen Schwerpunkt.

Die aufgelisteten Programme und Projekte werden überwiegend mit bzw. komplett durch Dritte angeboten, das heißt die kommunalen Aufgaben beziehen sich häufig auf Mittelvergaben und Koordination. Die pädagogische Hauptverantwortung liegt weiterhin beim Land. Die aktuellen Maßnahmen der Landeshauptstadt Hannover im Zusammenhang mit besonderen Herausforderungen im pädagogisch-sozialen Kontext in Schule sind:

Gewaltprävention

Die Landeshauptstadt Hannover verfügt in den Fachbereichen Jugend und Familie, Schule sowie Sport und Bäder über verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Angeboten und Maßnahmen zur Prävention im Umgang mit Gewalt (vgl. DS 2809/2007). Im Fachbereich Schule werden an allen Schulformen Maßnahmen in den Bereichen Sozialtraining, Streitschlichtung, Selbstbehauptung, Musik, Erlebnispädagogik und Mediamissbrauch mit einem Fördervolumen von aktuell 100.000 € gefördert. In der Regel handelt es sich um eine Anteilsförderung der entsprechenden Maßnahmen.

Kommunale Schulsozialarbeit

Die Ziele der Schulsozialarbeit sind die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von SchülerInnen und die Erschließung ihrer Stärken und Ressourcen. Durch die Förderung insbesondere sozial benachteiligter junger Menschen sollen (Bildungs-) Benachteiligungen abgebaut und Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglicht werden. Schulsozialarbeit trägt somit dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihren Lebensalltag erfolgreich bewältigen können und sie bei der Entwicklung von Lebensperspektiven unterstützt werden.

Berufsorientierung

Mit Berufsorientierungskonzepten gestalten die Schulen maßgeblich den beruflichen Findungsprozess der jugendlichen SchülerInnen. Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Schulen dabei seit 2011 über das Hannover Übergangsmanagement (HÜM), auch über die Förderung entsprechender Maßnahmen. Dabei wird bis heute ein breites Spektrum von berufsorientierenden Maßnahmen unter der Maßgabe gefördert, dass diese Maßnahmen aus Sicht der Schulen einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung leisten und alternative Förderungen für die Schulen nicht umsetzbar sind. Ein Großteil der Maßnahmen wird dabei in 50%iger Ko-Finanzierung der Bundesanstalt für Arbeit gefördert.

Die interkulturelle Bildungsarbeit

Die interkulturelle Bildungsarbeit soll eingewanderten bzw. geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien den Einstieg in das deutsche Schulsystem (im Konkreten) und damit auch in gesellschaftliche Strukturen (im Weiteren) erleichtern. Auch geht es um die Aktivierung von Eltern mit Migrationshintergrund in Fragestellungen von Bildungswegen, Berufsausbildung oder des Übergangs Schule – Beruf. Die interkulturelle Bildungsarbeit dient als Brücke zwischen Schule, Elternhaus bzw. bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten dem Heim und den SchülerInnen. Die interkulturelle Bildungsarbeit kann auf mögliche Konflikte einwirken und bildet insbesondere für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge einen emotionalen Anker in der Schule. Sie wird zzt. in der Peter-Ustinov-Schule (DS 0444/2018) und in der Grundschule Mühlenberg (DS 0335/2018 N1) eingeführt.

Sprachförderung

Mit dem Konzept „Deutsch natürlich“ wird ab dem Schuljahr 2017/2018 ein ergänzendes Sprachförderangebot an hannoverschen Grundschulen erprobt, das den Erwerb der Bildungssprache Deutsch mit naturpädagogischen Elementen verbindet. Die Durchführung des Programms erfolgt praxisnah im und mit dem Schulbiologiezentrum. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein festgestellter Sprachförderbedarf der SchülerInnen. Je nach Kenntnisstand der deutschen Sprache und dem Sprachförderbedarf werden drei verschiedene Module für SchülerInnen der dritten und vierten Klassen angeboten. Nach der Erprobung des Modells besteht die Möglichkeit, dass hannoversche Grundschulen mit besonderen Herausforderungen im Bereich des Spracherwerbs auf Antrag an dem Programm teilhaben.


3. Antragsverfahren Teilnahme am Verfahren


Ziel ist es, vor dem Hintergrund der zu entwickelnden Maßnahmen und möglicher weiterer Aktivitäten Schulen mit besonderen Herausforderungen eine angemessene Unterstützung zu Teil werden zu lassen.

Ausgewählte Schulen werden aufgefordert, sich auf der Basis ihrer bislangaus formulierten Herausforderungen und Handlungsbedarfen auf einen Schulentwicklungsprozess einzulassen.eine konzeptionelle Idee zu entwickeln, diese zu beschreiben, ggf. konkrete Maßnahmen zu definieren und diese im Rahmen des Antragsverfahrens der Schulträgerin vorzulegen. Hierbei ergeben sich für die Landeshauptstadt Hannover und das Land Niedersachsen im Bildungsbereich gemeinsame Aufgaben. Dabei soll, wie im Antrag 2837/2017 N1 gefordert, insbesondere bei neuen Maßnahmen der Schwerpunkt auf klaren Zieldefinitionen auf den Schulen mit besonderen Herausforderungen liegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren Einrichtung neuer Maßnahmen ist die Bereitschaft der Schulen:


· gemeinsam mit dem Land und der Kommune verbindliche Ziele zu vereinbaren

· auf Grundlage der Ziele, Konzepte zur Umsetzung und zum Erreichen der Ziele zu erarbeiten

· die Verknüpfung der Ziele mit dem jeweiligen Schulprogramm vorzunehmen

· die Einarbeitung des Umsetzungskonzeptes in vorhandene Konzepte der Schule (z.B. Sprachförderkonzepte)


Übergeordnetes Ziel der Unterstützungsmaßnahmen ist die Schaffung von Chancengerechtigkeit durch Bildungsteilhabe. Zu den aus Sicht des Landes und der Stadt der zu verfolgenden Zielen gehören (unabhängig von der Zuständigkeit)z.B.:

· Integration bildungsferner Gruppen ins Schulleben

· Integration von zugewanderten und ggf. zuvor noch nicht beschulten und nicht alphabetisierten SchülerInnen ins Schulleben

· die erfolgreiche Vermittlung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

· die Vermittlung von Sozialkompetenzen

· Maßnahmen gegen Schulabsentismus

· Vermittlung der basalen Fähigkeiten in den wichtigsten Unterrichtsfächern und Kulturtechniken

· Vermittlung eines Schulabschlusses, der Chancen auf den Ausbildungs- und Arbeitsmärkten eröffnet

· Förderung der Inklusion beispielsweise durch innovative Maßnahmen

· Einbeziehung der Eltern ins Schulleben zur Integration, Mitwirkung und Qualifikation


Um in das Verfahren Programm aufgenommen werden zu können, stellen die identifizierten Schulen einen Antrag. Aus dem Antrag sollten die individuellen Herausforderungen der Schule beschreibend sowie datengestützt hervorgehen. Dazu sollen gebendie Schulen zu folgenden Punkten Auskunft geben:
1. Anteil der SchülerInnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Anteil der Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist

2. SchülerInnen mit Sprachförderbedarf

2.3.für Grundschulen: Anteil der SchülerInnen, die vor der Einschulung an vorschulischer Sprachförderung teilgenommen haben (Hinweis: Künftig gibt es eine vorschulische Sprachförderung durch die Grundschulen nur noch für Kinder, die keine Kita besuchen.)

3.4.Anteil an SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (zusätzlich für Grundschulen: Anteil der SchülerInnen, die zum Beginn der Schulzeit für die Schulfähigkeit bedeutsame Untersuchungsergebnisse aufweisen)

4.5.Anteil der SchülerInnen, die eine Lernmittelbefreiung haben

5.6.Angaben zum Umfang von Schulverweigerung

7. Das Handlungsfeld Schulverweigerung sollte beschrieben und soweit wie möglich über Zahlen (Anzahl unentschuldigter Fehltage, Anzahl Ordnungswidrigkeiten, etc.) ergänzt werden.


Die genannten Informationen zielen darauf ab, besonders bedeutsame Bereiche von Herausforderungen an Schulen zu quantifizieren und um eine Entscheidung treffen zu können, welche Schulen als erste in das Verfahren einsteigen können..

Das Handlungsfeld Schulverweigerung sollte beschrieben und soweit wie möglich über Zahlen (Anzahl unentschuldigter Fehltage, Anzahl Ordnungswidrigkeiten, etc.) ergänzt werden.

Der Verwaltung ist jedoch bewusst, dass nicht alle Herausforderungen über Statistik zu erfassen sind.

Die Aufnahme in das Verfahren erfolgt in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen. Die Auswahl wird so getroffen, dass die am stärksten mit Herausforderungen konfrontierten Schulen zu erst berücksichtigt werden.


4. Umsetzung des vorgeschlagenen Verfahrens

Im ersten Schritt werden in Absprache mit dem Land bis zu acht Schulen in das Verfahren aufgenommendurch dieses Programm gefördert. Nach Beschlussfassung werden alle die in Frage kommenden Schulen mit einem Anschreiben über das Verfahrensangebotdieses Programm informiert und um Teilnahme gebeten. Es erfolgt eine Beratung durch die Verwaltung und ggf. eine Unterstützung bei der Antragsstellung Zusammenstellung der notwendigen Informationen.

Die Identifizierung geeigneter Vorbereitung der umzusetzenden Maßnahmen erfolgt gemeinsam mit den Schulen durch seitens des Landes eingesetztedurch in den Schulen eingesetzten Schulentwicklungsteams und kann ein bis eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. In der Folge würden die von der Schule vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt. Die als geeignet identifizierten Maßnahmen werden, abhängig vom konkreten Inhalt, den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.Der Förderzeitraum soll - um Kontinuität zu fördern – vorbehaltlich der Haushaltsaufstellung – bei fünf Jahren liegen. Nach zwei Jahren ist eine Zwischenevaluation, nach vier Jahren eine Evaluierung geplant.


Die Ratsgremien werden über die Vorschläge zur Festlegungen der Schulen über eine Informationsdrucksache informiert. Nach zwei Jahren und vor Ende der ersten Förderperiode wird eine Auswertung des Programmes stattfinden und vor Beginn der folgenden Förderperiode ebenfalls den Ratsgremien zur Information gegeben.
40.13 
Hannover / 23.05.2018