Drucksache Nr. 1218/2017:
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte "Lütje Liga"

Inhalt der Drucksache:

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1218/2017
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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte "Lütje Liga"

Antrag,

zu beschließen,
folgende Umstrukturierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte "Lütje Liga", Zur Bettenfabrik 3, 30451 Hannover, durchzuführen:
  • zum 01.08.2017 eine große altersübergreifende Gruppe mit 16 Kindergarten- (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) und 6 Hortkindern (Grundschulkinder) in eine kleine altersübergreifende Gruppe mit 6 Krippen- (1-3 Jahre) und 13 Kindergartenkindern (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) umzuwandeln;
  • zum 01.08.2018 die o.g. kleine altersübergreifende Gruppe in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Plätzen (davon bis zu vier integrative Plätze) sowie eine zweite Gruppe von einer kleinen altersübergreifenden integrativen Gruppe mit 3 Krippen- (1-3 Jahre) und 15 Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt, 3 davon integrative Plätze) in eine Krippengruppe mit bis zu 15 Krippenplätzen umzustrukturieren und
  • dem Kinderladen Lütje Liga e.V. ab dem 01.08.2017 bzw. ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnisse, die laufende Förderung auf Grundlage der DS Nr. 2735/ 1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2-" und entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Einrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 6.400,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.400,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Einrichtung "Lütje Liga" verfügt insgesamt über zwei Gruppen. Bei einer davon handelt es sich um eine kleine altersübergreifende integrative Gruppe mit 3 Krippen- und 15 Kindergartenkinder (3 davon integrative Plätze). Die zweite Gruppe ist eine große altersübergreifende Gruppe mit 16 Kindergarten- und 6 Hortkindern.

Mit zunehmendem Ausbau der Ganztagsschulbetreuung im Stadtbezirk Linden-Limmer ist die Zahl der Anmeldungen für den Hort in den letzten Jahren in der Einrichtung deutlich zurückgegangen. Um sich strukturell und finanziell langfristig zukunftsfähig aufzustellen, hat der Kinderladen Lütje Liga e.V einen Antrag auf Umstrukturierung der Kindertagestätte gestellt. Um alle bestehenden Betreuungsverträge zu erfüllen und notwendige Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb realisieren zu können, soll die Umstrukturierung in dem Zeitraum von zwei Jahren stufenweise umgesetzt werden.

Die kleine altersübergreifende integrative Gruppe soll zunächst unverändert fortgeführt und zum 01.08.2018 in eine Krippengruppe umgewandelt werden. Aus pädagogischen Gründen wird der Träger hier voraussichtlich von den 15 möglichen Plätzen insgesamt 12 Plätze belegen.

Die große altersübergreifende Gruppe soll zum 01.08.2017 in eine kleine altersübergreifende Gruppe mit 6 Krippenkindern und 13 Kindergartenkindern umstrukturiert werden. Ab dem 01.08.2018 wird die Gruppe zu einer integrativen Kindergartengruppe mit 18 Kindergartenkindern umgewandelt werden, wobei drei Plätze davon zur integrativen Betreuung zur Verfügung stehen sollen.

Insgesamt werden durch die Umstrukturierungsmaßnahmen 9 zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden. Im Stadtbezirk Linden-Limmer besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Krippenplätzen, so dass das Betreuungsangebot ausgelastet und langfristig erforderlich sein wird.

Die Umstrukturierungen sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- als Aufsichtsbehörde abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt worden.

Für die langfristige Umstrukturierung werden vom Träger diverse Umbaumaßnahmen durchgeführt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sind Anträge auf investive Förderung bei der Landesschulbehörde und der Region Hannover gestellt worden.
51.42 
 / 05.05.2017