Drucksache Nr. 1217/2008:
Anerkennung und Förderung von zwei Krippengruppen in Trägerschaft des Vereins " Gartenzwerge" e.V.

Inhalt der Drucksache:

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1217/2008
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Anerkennung und Förderung von zwei Krippengruppen in Trägerschaft des Vereins " Gartenzwerge" e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein " Gartenzwerge" e.V. als Träger von zwei Krippengruppen in Hannover- Nordstadt, Schneiderberg 10-10a anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen für zwei Krippengruppen (max. 30 Plätze) mit einer 3/4-tags und einer Halbtagsbetreuung auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen- und beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Verein zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Vergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen131.750,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt132.550,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-132.550,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFK) zu stellen.

Begründung des Antrages

Die Elterninitiative "Gartenzwerge" e.V. ist ein Verein, der sich bereits 1999 gegründet hat, sein Betreuungsangebot hauptsächlich an studierende Eltern richtet und als "sonstige Einrichtung" geführt wird.
Die große Nachfrage an Krippenplätzen sowie die konzeptionelle Überlegung des Vereins, ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot für zwei Gruppen im Stadtbezirk Nord anzubieten, veranlasste diesen, einen Antrag auf Anerkennung und Förderung seiner Einrichtung zu stellen.
Die Räumlichkeiten im Schneiderberg 10-10a bieten, nach entsprechenden Umbaumaßnahmen gute Möglichkeiten, um eine Einrichtung mit 30 Plätzen zu betreiben. darüber hinaus steht dem Verein eine direkt angrenzende Freifläche zur Verfügung
Die anstehenden Umbauarbeiten werden vom Verein mit Hilfe von Spenden, Eigenleistung sowie durch Fördermittel des Landes vorgenommen
Der Stadt entstehen, über eine einmalige Zuwendung für Einrichtungsgegenstände hinaus, keine weiteren Investitionskosten.

Die vorliegende Konzeption berücksichtigt ein Angebot für eine Vormittagsgruppe mit einer 3/4-Betreuung sowie eine Nachmittagsgruppe mit einem Halbtagsangebot.
Geplant sind Öffnungszeiten von 8:00 Uhr - 14:00 Uhr und von 15:00 Uhr - 19:00 Uhr.

Durch dieses Platzangebot wird der geplante Ausbau der Betreuungsangebote für Krippenkinder weiter fortgesetzt.

In der Kommission Kinder-und Jugendhilfeplanung, in der sich der Verein am 11.04.2008 vorgestellt hat, wurde die Empfehlung zur Förderung des Trägers ausgesprochen.
Ebenso ist die Planung bereits mit dem Kultusministerium besprochen und eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt worden.

Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 131.750,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Darüber hinaus wird dem Verein der einmalige Zuschuss in Höhe von max.10.000,00 € für Einrichtungsgegenstände gewährt.



51.4 
Hannover / 07.05.2008