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Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße
Antrag,
zu beschließen,
eine Kindergartengruppe (Halbtags ohne Essen) mit 25 Plätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration (3/4 Betreuung) mit 20 Plätzen in der städtischen Kindertagesstätte Hauptstraße umzuwandeln.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 4.100,00 € | 4641.000/535000 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 18.000,00 € | 4640.000/600000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 22.100,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -22.100,00 € | |
Die entstehenden Personalkosten wurden bereits um die Landesförderung sowie um die Einnahmen der Einzelintegrationsmaßnahme reduziert.
Begründung des Antrages
Die fünfgruppige städtische Kindertagesstätte Hauptstraße verfügt neben zwei Hortgruppen über eine Ganztagsgruppe und zwei Halbtagsgruppen für Kindergartenkinder mit je 25 Plätzen. Eine der Halbtagsgruppen soll nun zu einer Kindergruppe mit Einzelintegration umgewandelt werden, da bei einem bereits in der Einrichtung betreuten Kind der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt wurde.
Das Kind mit Behinderung lebt in unmittelbarer Nachbarschaft der Einrichtung, so dass sich die Eltern und auch das Team die Weiterbetreuung dieses Kindes, trotz zusätzlichem Förderbedarf, wünschen. Das Team soll durch die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft für die Dauer der Einzelintegrationsmaßnahme erweitert werden. Die Gruppengröße muss in diesem Zusammenhang auf 20 Plätze abgesenkt werden. Der Platzverlust ist jedoch im Stadtteil Wettbergen vertretbar. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Halbtagsplätze der Einrichtung nicht mehr den bedarfsgerechten Betreuungsumfang darstellt. Die Nachfragesituation von Eltern dokumentiert vordergründig eine 6-stündige Betreuungszeit, dieser Stundenumfang ist für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme ebenfalls erforderlich.
Die räumlichen und personellen Anforderungen für die Umstrukturierung sind gegeben. Im Stadtbezirk Ricklingen werden zurzeit 9 Integrationsplätze angeboten. Die Nachfrage nach integrativen Plätzen ist jedoch höher, der prognostizierte Fehlbedarf für den Kindergartenbereich liegt aktuell bei 7 Plätzen. Die geplante Maßnahme soll zum 01.08.2008 umgesetzt werden. Die Erteilung einer geänderten Betriebserlaubnis wird beim Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten entsprechend beantragt.
Mittelfristig ist eine Ausweitung der Plätze für Kinder mit Behinderungen in der Kindertagesstätte Hauptstraße vorgesehen und eine Umstellung der Einzelintegration in eine Integrationsgruppe beabsichtigt.
51.4
Hannover / 07.05.2008