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zu beschließen:
Den Sozialausschuss zuständigkeitshalber aus der Beratungsfolge zu streichen und den Antragstext wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- Konzepte zu entwickeln, wie die Finanzierung der Frauenhäuser und Opferschutzeinrichtungen in Hannover langfristig abgesichert werden kann, sodass die Einrichtungen bis zum Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes im Jahr 2032 keine Kürzungen befürchten müssen und ein kontinuierlicher Betrieb sichergestellt ist.
- Mechanismen für eine vorausschauende Bedarfsanalyse zu etablieren, um frühzeitig festzustellen, ob die Mittel ab 2032 auskömmlich sind und welche finanziellen Anpassungen gegebenenfalls erforderlich sind. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass bereits vor 2032 transparent kommuniziert wird, ob zusätzliche Mittel erforderlich sind, um Engpässe oder strukturelle Defizite zu vermeiden.
- Bedarfe und Maßnahmen zu identifizieren, um auch Gruppen zu schützen, die vom Gewalthilfegesetz nicht ausreichend berücksichtigt werden, insbesondere geflüchtete Frauen sowie trans*, inter* und nicht-binäre Personen, und wie diese Bedarfe langfristig finanziell gesichert werden können. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Unterbringung in verschiedenen Bereichen innerhalb der Einrichtungen ermöglicht werden kann.
Vorschläge für eine strukturelle Verankerung der Mittel für Frauenhäuser und Beratungsstellen im Haushalt zu prüfen und zu erarbeiten, sodass eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung sichergestellt wird. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob und in welcher Form die Finanzierung von einer zumeist über das Zuwendungsverzeichnis geregelten Förderung in eine feste Haushaltsposition überführt werden kann.
- Schon zum jetzigen Zeitpunkt Möglichkeiten zur Akquise zusätzlicher Mittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene auszuloten, um die langfristige Finanzierung der Schutzstrukturen sicherzustellen und die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Hannover bestmöglich vorzubereiten. Die Überlegungen, wie bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Unterstützung gelingen kann, sollen den Ratsgremien bereits bis September 2025 vorgestellt werden.
Verhandlungen mit der Region Hannover, dem Land Niedersachsen und dem Bund aufzunehmen, um eine frühzeitige und koordinierte Umsetzung des Gewalthilfegesetzes vorzubereiten und (bereits vor) 2032 eine tragfähige finanzielle Grundlage für die Schutzmaßnahmen in Hannover sicherzustellen.
In Absprache mit der Region und nach Rückkopplung mit dem Land und dem Bund ein Umsetzungskonzept für das Gewalthilfegesetz vorzulegen, das folgende Aspekte umfasst: Wie wird der im Gesetz vorgesehene Anspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Hannover konkret umgesetzt? Welche zusätzlichen Personal-, Raum- und Qualifizierungsbedarfe bestehen, insbesondere zur Sicherstellung barrierefreier, niedrigschwelliger Angebote? Wie können Betroffene unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Behinderung Zugang zu Hilfen im Sinne der Istanbul Konvention erhalten?
- Sich bei den Kommunalen Spitzenverbänden und beim Land Niedersachsen dafür einzusetzen, dass das Unterhalten von Frauenhäusern angesichts der vertraglichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, spätestens aber mit Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes keine freiwillige Aufgabe ist, sondern als Pflichtaufgabe zu bewerten ist unter der Maßgabe, dass diese Aufgabe auskömmlich finanziert ist. Dies muss gesetzlich verankert werden.
Die Ergebnisse sind den zuständigen Ratsgremien sowie der Ratsversammlung bis Ende 2025 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Frauenhäuser und Opferschutzeinrichtungen sind ein zentraler Bestandteil der Unterstützung von Menschen, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt erfahren. Mit dem Gewalthilfegesetz, das 2032 in Kraft tritt, wird eine bundesweite Grundlage für deren Finanzierung geschaffen. Damit Hannover gut vorbereitet ist, muss bereits in den kommenden Haushalten sichergestellt werden, dass die bestehenden Frauenhäuser und Beratungsstellen keine Kürzungen befürchten müssen.
Um eine auskömmliche Finanzierung auch über 2032 hinaus zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Bedarfsanalyse notwendig. Es muss vermieden werden, dass erst mit Inkrafttreten des Gesetzes erkennbar wird, dass die Mittel ggfs. nicht ausreichen. Deshalb soll bereits jetzt geprüft werden, welche finanziellen und strukturellen Anpassungen erforderlich sind, um Schutzangebote in Hannover langfristig sicherzustellen.
Nicht alle Betroffenen sind durch das Gewalthilfegesetz ausreichend abgesichert. Insbesondere geflüchtete Frauen sowie trans*, inter* und nicht-binäre* Personen benötigen spezifische Schutz- und Beratungsangebote. Daher soll geprüft werden, wie diese Gruppen unabhängig vom Gesetz in den bestehenden Strukturen berücksichtigt und finanziell abgesichert werden können.
Um die Finanzierung langfristig zu stabilisieren, braucht es eine enge Zusammenarbeit mit der Region Hannover, dem Land Niedersachsen und dem Bund. Bereits jetzt müssen Gespräche geführt werden, um sicherzustellen, dass die Stadt Hannover die notwendigen Mittel erhält und frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet ist.
Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gewaltschutzes und der kommunalen Daseinsvorsorge. Dennoch gilt ihr Betrieb bislang als freiwillige Aufgabe der Kommunen. Diese Einstufung führt dazu, dass die Finanzierung häufig unsicher ist und von der Haushaltslage vor Ort abhängt – mit unmittelbaren Folgen für Schutzsuchende.
Mit dem Gewalthilfegesetz wird auf Bundesebene ein wichtiger Schritt unternommen, um einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen. Damit dieser Anspruch in der Praxis eingelöst werden kann, braucht es klare gesetzliche Verankerung als kommunale Pflichtaufgabe auf Landesebene. Die Landeshauptstadt Hannover soll sich daher auf Landes- und Bundesebene für eine entsprechende gesetzliche Klarstellung einsetzen.
Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani
Fraktionsvorsitz