Antrag Nr. 1215/2017:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0452/2017: Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenerforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastverteilung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0452/2017: Kampfmittelbeseitigung - Gefahrenerforschung, Kampfmittelräumung und Kostenlastverteilung

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Die Landeshauptstadt Hannover setzt die gezielte Suche nach Kampfmitteln im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörde, vorbehaltlich ihrer finanziellen Verfügbarkeiten sowie personellen Kapazitäten, fort.

2. Die Kosten jeglicher Bestandteile der Kampfmittelbeseitigung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover werden von der Stadt getragen, unabhängig vom Vermögen eines privaten Grundstückeigentümers. STREICHE: Zur Tragung der Kosten der Kampfmittelbeseitigung werden nur Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer nicht öffentlicher Grundstücke herangezogen, deren über das betroffene Grundstück hinaus bestehendes Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten mehr als 500.000 Euro beträgt. Dies gilt nicht für Kosten der Gefahrerforschung inkl. der Vor-/ Nacharbeiten / begleitenden Maßnahmen, die Bauherren bei der ihnen obliegenden Abklärung zur gefahrlosen Bebauung eines Baugrundstücks im bauordnungsrechtlichen Verfahren entstehen. Diese Kosten sind unabhängig vom Umfang des Vermögens zu tragen.
3. Im Fall einer erforderlichen Sprengung werden hierdurch entstehende Sachschäden durch die Landeshauptstadt Hannover ausgeglichen, wenn die oder der Geschädigte nachweisen kann, dass sie oder er die Beschädigung nicht selbst verschuldet hat. STREICHE: und ihr oder sein über das betroffene Grundstück hinaus vorhandene Vermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten nicht mehr als 500.000 Euro umfasst. Ggf. bestehende Ansprüche gegen Versicherungen lässt sich die Landeshauptstadt Hannover abtreten, wenn und soweit die Kosten der Kampfmittelbeseitigung von ihr getragen worden sind.

Begründung

Aufwendungen von Kriegsfolgelasten, wie die Beseitung von Kampfmitteln, sollten von der Allgemeinheit getragen werden und nicht von Privatpersonen und der mittelständischen Wirtschaft, welche keinerlei persönliche Verantwortung für die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges tragen. Dementsprechend sollte die Landeshauptstadt Hannover für jeglichen anfallenden Kosten der Kampfmittelbeseitigung aufkommen.

Jens Seidel
Vorsitzender