Drucksache Nr. 1214/2005:
Bebauungsplan Nr. 1672, Ernst-August-Galerie,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1214/2005
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1672, Ernst-August-Galerie,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1672 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung mit dem Umweltbericht zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Neubau einer innerstädtischen Einkaufsgalerie in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauptbahnhofes bietet allen Bevölkerungsgruppen eine zusätzliche attraktive Einkaufsmöglichkeit, die durch ihre optimale Lage direkt am Hauptbahnhof sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sein wird. Fußgänger können durch die breiten Überwege die Einkaufsgalerie bequem erreichen. Durch zusätzliche Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum der Kurt-Schumacher-Straße werden für Radfahrer die Abstellmöglichkeiten in diesem Teil der City ausgeweitet. Die Pkw-Zufahrt über die Celler Straße, Herschelstraße/Brüderstraße zu den in den Obergeschossen vorgesehenen Parkebenen bietet eine gute Anbindung an das hannoversche Hauptverkehrsstraßennetz.
In dem Parkebenen werden speziell markierte Frauen-Parkplätze an den Eingängen zur Galerie angelegt. Für Familien mit Kleinkindern werden ein Wickelraum sowie eine "Still-Ecke", für größere Kinder kindgerechte Toilettenanlagen zur Verfügung stehen. Neben kostenlos benutzbarem Spielgerät an der Information verfügen viele Geschäfte über Rutschen und/oder Spielräume. An der Treffpunkt-Bühne sind u.a. saisonale kindgerechte Veranstaltungen geplant.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1672 werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 7 "Kosten für die Stadt" dargelegt. Für die Stadt Hannover entstehen dabei keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplanentwurf hat vom 31.03.2005 bis 02.05.2005 öffentlich ausgelegen. Anregungen wurden nicht vorgebracht. Die Begründung des Entwurfes mit dem Umweltbericht wurden zum Satzungsbeschluss redaktionell geringfügig überarbeitet.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.

61.1 1
Hannover / 02.06.2005