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Einziehung für einen Teilbereich der Köhnsenstraße im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken
Antrag,
der Einziehung des Teilbereichs der Köhnsenstraße zwischen Mecklenheidestraße und Flemmingstraße für den öffentlichen Verkehr zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Bereich des Nahversorgungsstandortes des EDEKA-Marktes an der Mecklenheidestraße/Köhnsenstraße erfährt eine städtebauliche Neuordnung und bauliche Aufwertung, die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 973 näher beschrieben ist. In diesem Rahmen soll der Abschnitt der Köhnsenstraße zwischen Mecklenheidestraße und Flemmingstraße privatisiert und für den Verkehr eingezogen werden. Mögliche Konflikte zwischen Kundenverkehr und Kfz-Durchgangsverkehr werden unterbunden, was sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Verkehrssicherheit im direkten Marktumfeld erheblich verbessert.
Dem Fuß- und Radverkehr wird mittels Festlegungen des Bebauungsplans auf der entstehenden Privatstraße ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 NStrG erfolgte ab dem 05.02.2025. Es wurden keine Einwände vorgetragen.
66.11
Hannover / Jun 2, 2026