Drucksache Nr. 1210/2019:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
 
1210/2019
2
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord

Antrag,


der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannten Straßenverkehrsflächen sind bereits für den Verkehr freigegeben. Sie können daher als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 02.04.2019