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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Nord
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannten Straßenverkehrsflächen sind bereits für den Verkehr freigegeben. Sie können daher als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 02.04.2019