Drucksache Nr. 1210/2005:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich der Landeshauptstadt Hannover anlässlich des Großraumentdeckertages am 11.09.2005

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1210/2005
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Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich der Landeshauptstadt Hannover anlässlich des Großraumentdeckertages am 11.09.2005

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich der Landeshauptstadt Hannover am Sonntag, den 11.09.2005 aus Anlass des Großraumentdeckertages in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen u.a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

Nach § 14 Abs. 1 LSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind die Gemeinden.

Das Center Management der Galerie Luise und das Center Management der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade haben die Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, den 11.09.2005, aus Anlass des Großraumentdeckertages in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr beantragt.

Nach einem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 08.07.1994 sind an den Begriff der „ähnlichen Veranstaltung“ im Sinne des § 14 Abs. 1 LSchlG strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ausnahmegrund liegt nur dann vor, wenn eine Veranstaltung überregionale Bedeutung hat und einen außerordentlichen Besucherstrom auch von außerhalb hervorruft.

Die Gewerkschaften und Verbände, die nach dem o. g. Erlass des Nds. Sozialministeriums anzuhören sind, haben wie folgt zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung Stellung genommen:
die Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim,
die Handwerkskammer Hannover,
der Deutsche Hausfrauenbund Ortsverband Hannover e.V. sowie
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachsen e.V.

erheben keine Einwände.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weist aus grundsätzlichen Erwägungen darauf hin, dass der Großraumentdeckertag nicht geeignet ist, die Voraussetzungen des § 14 LSchlG zu erfüllen. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußert die Befürchtung, dass der Besucherstrom nicht durch die Veranstaltung selbst sondern erst durch das Offenhalten der Verkaufsstellen ausgelöst und damit das „Anlass-Folge-Verhältnis“ in sein Gegenteil verkehrt wird.

Die Gewerkschaft NGG, der Einzelhandelverband sowie der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover und die Katholische Kirche in der Region Hannover haben sich bislang noch nicht zum geplanten Erlass der Rechtsverordnung geäußert.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Die Großraumentdeckertage werden bereits seit 17 Jahren veranstaltet. Es handelt sich um eine Traditionsveranstaltung. Es werden 50.000 bis 60.000 Besucher aus Hannover und der Region erwartet. Der Großraumentdeckertag findet am 11.09.2005 statt. An der geplanten Sonntagsöffnung werden sich neben der Galerie Luise zahlreiche Einzelhändler aus dem Luisencarreé, der Luisenstraße, der Joachimstraße, der Theaterstraße und der Rathenaustraße sowie die Einzelhändler aus der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade beteiligen. Das Programm des Großraumentdeckertages soll durch ein Kultur- und Weinfest sowie durch zahlreiche kleinere Aktionsstände ergänzt werden. Die Veranstaltung wird durch die Radiosender ffn und Hit-Radio-Antenne sowie durch regionale und überregionale Zeitungen beworben.
32.2 
Hannover / 02.06.2005