Drucksache Nr. 1209/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1878
- Ärztehaus Brabeckstraße -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1209/2020
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1878
- Ärztehaus Brabeckstraße -
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 1878 entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – gemäß § 12 BauGB - und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
zu beschließen .

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen,
geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene
Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle


Für die Stadt entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung (vormals Autohaus) und Räumung des Grund-
stücks im Einmündungsbereich Brabeckstraße / Döhrbruch bedarf die Nachnutzung des Areals der planerischen Steuerung. Die bisher mögliche Bebauung im Rahmen eines


allgemeinen Wohngebietes ist aufgrund ihrer Lage schlecht eingebunden sowie durch die Verkehrs- und Schallsituation belastet.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht des Vorhabenträgers, das Ärztehaus auf dem Grundstück Brabeckstraße Nr. 80/82 zu errichten. Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 277 bzw. seiner 4. Änderung.

Das geplante Vorhaben widerspricht den in diesen Bauleitplänen getroffenen rechtsver-
bindlichen Festsetzungen und somit dem öffentlichen Baurecht. Mit dem Vorhaben soll ein Projekt entwickelt werden, das mit der nach altem Planungsrecht zulässigen Wohnnutzung der Nachbargrundstücke Brabeckstraße 78 und Dörbruch 4 vereinbar ist und deren Schutz-
ansprüche berücksichtigt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erforderlich.

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 17.04.2020 den beiliegenden Antrag zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB eingereicht, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 02.06.2020