Antrag Nr. 1208/2006 N1:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0911/2006, Nachhaltige Gebäudesanierung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1208/2006 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
0911/2006 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 24.05.2006: Schulausschuss: Schulausschuss: 5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 24.05.2006: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Schulausschuss: 5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 08.06.2006: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 08.06.2006: Ratsversammlung: Ziffer 1: 21 Stimmen dafür, 31 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Ziffer 2: 19 Stimmen dafür, 34 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Ziffer 3: 18 Stimmen dafür, 34 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Ziffer 4: 21 Stimmen dafür, 30 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen,

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0911/2006, Nachhaltige Gebäudesanierung

Antrag,

Die Verwaltung schafft folgende Voraussetzungen zur Durchführung der in der DS festgeschriebenen Gebäudesanierung:

1. Die Verwaltung legt umgehend eine aktuelle Unterlage vor, aus der sich der künftige Bedarf an Schulen, wie er sich aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen ergibt, ablesbar ist. Diese Unterlage dient als Handlungsgrundlage für die umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen und als Entscheidungskriterium für die Auswahl der zu sanierenden Objekte.

2. Nach Feststellung der Höhe des Sanierungsbedarfs werden zur Auftragsvergabe auch mittelstandsfreundliche Teillose mit einem Volumen ab 1 Mio. € vorgeschrieben.

3. Bei der Sanierung u.a. werden ausschließlich Projekte in „echter" Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) - ohne Beteiligung 100%-iger kommunaler Tochterunternehmen - durchgeführt.

4. Ausgeschrieben werden neben Planung, Sanierung und Finanzierung auch Bauunterhaltung und Betrieb der Gebäude über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.

Begründung

zu 1) Ohne ausreichende Planungsunterlagen zur künftigen Schülerentwicklung und des daraus resultierenden Bedarfs ist es nicht möglich, Entscheidungen zur Auswahl der zu sanierenden Objekte zu treffen.

zu 2) Im Rahmen öffentlicher Bauinvestitionen sollten lokal und regional ansässige Betriebe angemessen berücksichtigt werden. Dadurch hätten auch hiesige kleine und mittlere Unternehmen und Kooperationen eine Chance sich als Bieter an ÖPP- Ausschreibungen zu beteiligen, zumal eine kürzlich durchgeführte Auswertung ergeben hat, dass in lediglich 8,6% der Fälle hannoversche Betriebe den Zuschlag bei Ausschreibungen des Gebäudewirtschaftsbetriebes erhalten haben.

zu 3) Unternehmen in kommunaler Trägerschaft haben bei einer Durchführung von ÖPP als In-house-Geschäfte deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Mitbewerbern. Weiterhin stehen einer derartigen Umsetzung von ÖPP-Modellen auch vergaberechtliche Bedenken des Europäischen Gerichtshofes entgegen. Im übrigen sollte die öffentliche Hand aus ordnungspolitischen Gründen darauf verzichten, über ihre Tochterunternehmen sich auf diesem Gebiet wirtschaftlich zu betätigen (§ 108 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - NGO).

zu 4) Je mehr Leistungen von privaten Partnern über lange Zeiträume erbracht werden, desto größer sind in der Regel die wirtschaftlichen Vorteile für die öffentliche Hand. Dies kann auch vor dem Hintergrund der Genehmigung der Projekte durch die Kommunalaufsicht von Bedeutung sein, soweit die Stadt durch ein umfassende Beauftragung privater Partner weniger finanzielle Risiken trägt.

Rainer Lensing

Vorsitzender