Drucksache Nr. 1206/2005:
Paul-Dohrmann-Schule (FÖS Schwerpunkt Lernen) -Einrichtung einer freiwilligen 10. Klasse

Inhalt der Drucksache:

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1206/2005
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Paul-Dohrmann-Schule (FÖS Schwerpunkt Lernen) -Einrichtung einer freiwilligen 10. Klasse

Antrag,

zu beschließen, dass an der Paul-Dohrmann-Schule (Förderschule Schwerpunkt Lernen) zum 01.08.2005 eine freiwillige 10. Klasse eingerichtet wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es profitieren Schülerinnen und Schüler gleichermaßen von der Einrichtung der
10. Klasse.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 14 Abs. 5 in Verb. mit § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) kann an Förderschulen eine freiwillige 10. Klasse eingerichtet werden.

Die Schulträger sind gemäß § 106 Abs. 2 NSchG berechtigt, nach Maßgabe des Bedürfnisses 10. Klassen an Hauptschulen und Förderschulen zu führen. Ob ein Bedürfnis besteht, stellt die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger fest.

Auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Gesamtkonferenz hat die Paul-Dohrmann-Schule einen Antrag auf Einrichtung einer freiwilligen 10. Klasse zum Schuljahr 2005/2006 gestellt, um ihren Schülern künftig den Erwerb des Hauptschul-
abschlusses ohne weiteren Schulwechsel an dieser Schule zu ermöglichen. Bisher mussten Schülerinnen und Schüler dazu an die Albrecht-Dürer-Schule oder an die Anne-Frank-Schule wechseln.

Die mit einem solchen Schulwechsel verbundenen Probleme will man den Schülerinnen und Schülern künftig ersparen.

Die Paul-Dohrmann-Schule ist die einzige Förderschule (Schwerpunkt Lernen) in Hannover, die noch nicht über dieses Angebot verfügt.

Auswirkungen auf andere Schulen sind nicht zu erwarten.

Die Einrichtung der beantragten Klasse steht den Zielen der Schulentwicklungsplanung nicht entgegen. Darin ist u.a. die Zielsetzung festgelegt, die bestehenden Förderschulen weiter zu entwickeln.

Hinsichtlich der räumlichen Unterbringung und sächlichen Ausstattung entstehen dem Schulträger keine weiteren Kosten.

Die Verwaltung sieht das Bedürfnis als gegeben an und empfiehlt, die Einführung der
10. Klasse an der Paul-Dohrmann-Schule zu beschließen und die Genehmigung bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

Die Landesschulbehörde - Abteilung Hannover – hat bereits signalisiert, dass sie das Bedürfnis zur Einrichtung der beantragten Klasse gemäß § 106 Abs. 3 anerkennen wird.
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Hannover / 01.06.2005