Drucksache Nr. 1201/2006:
Sanierungskonzept für die Wohnhäuser des St. Nikolai Stifts - Zustimmung zur
Aufnahme eines Darlehens

Inhalt der Drucksache:

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1201/2006
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Sanierungskonzept für die Wohnhäuser des St. Nikolai Stifts - Zustimmung zur
Aufnahme eines Darlehens

Antrag,

der Aufnahme eines Hypothekendarlehens in Höhe von bis zu 500.000,- € im Zeitraum
2006 bis 2009 durch das St. Nikolai Stift zu Hannover für das Sanierungskonzept der
Wohnhäuser zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Wohnungen des St. Nikolai Stifts stehen sowohl für Männer als auch für Frauen zur Verfügung.

Kostentabelle

Es entstehen die genannnten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das St. Nikolai Stift zu Hannover ist eine selbständige Stiftung. Zu den Stiftungsaufgaben
gehört u. a. die Unterhaltung von Wohnstiften (Betreutes Wohnen), überwiegend für
einkommensschwache ältere Menschen.

Das St. Nikolai Stift steht in Hannover mit seinem Angebot "Betreutes Wohnen im Alter" im
Wettbewerb mit öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern. Neben dem fachlichen und
wohnungsbezogenen Angebot gewinnt der bauliche Zustand der Wohnhäuser außerhalb
der Wohnungen in zunehmenden Maße an Bedeutung.

Die Wohnhäuser des Stifts sind teilweise über 80 Jahre alt (List Drostestraße Altbau), die
neueren Wohnbauten sind zwischen 25 und 40 Jahre alt.

Diese Situation erfordert ein mittelfristiges Sanierungskonzept mit dem Ziel, den baulichen
Zustand der "Gemeinschaftsflächen", also Flure, Treppenhäuser, Dächer und der
Versorgungsleitungen zu verbessern bzw. zu erhalten und damit die Vermögenswerte der
Stiftung insgesamt nachhaltig zu sichern.

Somit beträgt der Gesamtumfang dieses Programms 500.000,-- € und läuft über 4 Jahre.

Finanziert werden soll das Sanierungsprogramm durch Hypothekendarlehen. Die
Schuldentilgung des Stifts beträgt jährlich ca. 150.000,-- €, so dass der über 4 Jahre
geplanten Neuverschuldung von 500.000,-- € im gleichen Zeitraum ein Schuldenabbau
von ca. 600.000,-- € gegenüber steht.

Das Verhältnis Eigenkapital/Fremdkapital wird somit durch das fremdfinanzierte
Sanierungsprogramm nicht negativ beeinflusst.

Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 17.05.2006 dem Sanierungskonzept und
der Finanzierung einstimmig zugestimmt.

Gemäß Ziffer 8.4 der Satzung des St. Nikolai Stifts bedarf die Aufnahme von Hypotheken-
darlehen der Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, die hiermit
beantragt wird.
 Dezernat III
Hannover / 19.05.2006