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I. dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Forstbetriebswerkes (Auszug: Pflege- und Entwicklungsplan "Zielsetzung und Leitlinie für die waldbauliche Pflege des Stadtwaldes Hannover") als Richtlinie für das waldbauliche Handeln der Stadtverwaltung zuzustimmen. Dieses Forstbetriebswerk gilt gleichzeitig als naturschutzfachliche Leitlinie für die Entwicklung des hannoverschen Stadtwaldes.
II. zuzustimmen, dass die in Anlage 2 dargestellte Fläche in er Eilenriede als Referenzfläche zur Zertifizierung nach den FSC-Richtlinien (Forest Stewardship Council) und Naturland e.V. ausgewiesen wird.
Nach § 15 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswaldgesetzes ist Kommunalwald nach einem periodischem Betriebsplan fachkundig zu bewirtschaften. Dieses Betriebswerk, die so genannte Forsteinrichtung, wird für einen Zeitraum von 10 Jahren erstellt und danach überprüft und überarbeitet.
Mit Unterstützung des Büros für angewandte Waldökologie wurde seit November 2001 eine Konzeption zur Bewirtschaftung der Forstflächen erarbeitet. Im Ergebnis umfasst dieses Betriebswerk folgende Teile:
o Allgemeiner Teil mit grafischen Darstellungen und Erläuterungsbericht
o Zielsetzung und Leitlinie für die Bewirtschaftung und Pflege des Stadtwaldes
Hannover (Pflege- und Entwicklungsplan)
o Bestandeslagerbücher mit Vollzugsrubriken (revierweise)
o Forstkartenwerk bestehend aus:
- Ergebniskarte der Waldbiotopkartierung im Maßstab von 1 : 5.000
- Forstgrundkarte (digitalisiert) im Maßstab von 1 : 5.000
- Forstbetriebskarte (Teil 1+2) im Maßstab von 1 : 10.000
Der Pflege- und Entwicklungsplan ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die übrigen Unterlagen können bei Interesse im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingesehen werden.
Im Folgenden sollen die planerischen Grundlagen der neuen Forsteinrichtung sowie die Veränderungen gegenüber dem alten Forstbetriebswerk in ihren Grundzügen dargestellt werden.
1. Grundlagen aus der bisherigen forstwirtschaftlichen Arbeit
Insbesondere für stadtnahe Waldflächen ergeben sich sehr hohe Ansprüche an die vielfältigen Interessen von Erholung und Naturschutz. Ein Interessenausgleich ist nur auf der Grundlage konkreter Planungen realisierbar. Da die hohe Qualität des neuen Planwerkes auf den Erfahrungen der letzten zehn Jahre basiert, werden zum besseren Verständnis vorab wesentliche Aspekte kurz beschrieben. In dem nachfolgenden Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Forsteinrichtungswerk sind die Ergebnisse dieser langjährigen Bemühungen um Verbesserung der Forstplanung sichtbar. Die Systematik der neuen Forsteinrichtung 2002-2012 ist in Anlage 3 dargestellt. Informationen über die künftigen Strategien der Waldentwicklung und Waldbehandlung können wie bereits dargestellt aus dem Pflege- und Entwicklungsplan „Zielsetzung und Leitlinie für die Bewirtschaftung und Pflege des Stadtwaldes Hannover“ entnommen werden (Anlage 1).
Bei jedem Konzept ist zu berücksichtigen, dass neben ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten die Naherholung von zentraler Bedeutung ist. So gibt es in der Eilenriede ca. 130km Fuß-, Rad- und Reitwege, 15 Spielplätze und andere Freizeiteinrichtungen. Die Interessen der Naherholung werden in der hier vorgelegten Forsteinrichtung vollständig gewahrt.
1.1 Leitlinien zur ökologischen Waldentwicklung
Bereits Anfang der 90er Jahre wurden gemeinsam von den beiden großen Waldbesitzern in Hannover (Staatliches Forstamt Hannover, Städtisches Forstamt) Leitlinien zur ökologischen Waldentwicklung erarbeitet und mit Ratsbeschluss (DS 508/92) am 29.10.1992 in Kraft gesetzt. Erfahrungen von Naturschutzbehörden, anderen Dienststellen und fachkundigen Personen sind in diese Leitlinien eingeflossen, die umfassende Ziele und Handlungs- grundsätze zur ökologischen Waldentwicklung formulieren. Damit war es landes-, wenn nicht gar bundesweit erstmals gelungen, einheitliche Grundlagen für eine ökologische Waldentwicklung sowohl der kommunalen als auch der staatlichen Forsten in einer Großstadt zu entwickeln.
Aus terminlichen Gründen war es seinerzeit nicht möglich, die Leitlinien noch in das alte Forstbetriebswerk zu integrieren; dies wird jetzt mit der neuen Forsteinrichtung nachgeholt. Die Leitlinien wurden im Februar 1993 in einer Informationsschrift veröffentlicht. Die Broschüre ist noch in Restbeständen vorhanden und kann bei Bedarf beim Bereich Forsten des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün angefordert werden.
1.2 Ausweisung von Altholzparzellen
Bei dem Laubholz, das mit einem Flächenanteil von über 85 % die städtischen Waldflächen prägt, handelt es sich überwiegend um Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft. Insbesondere die Eilenriede wird durch die Rotbuche und Stieleiche mit den entsprechenden Waldgesellschaften geprägt. Durch die Ausweisung eines Systems von Altholzparzellen wird ein Prozessschutz in das forstliche Bewirtschaftungssystem integriert. Auf den Waldnaturschutz übertragen bedeutet dies, die ausgewählte Waldflächen wieder in die natürliche Alterungs- und Zerfallsphase wachsen zu lassen und die Walderneuerung der natürlichen Sukzession zu überlassen. Insbesondere alte Wälder weisen eine enorme Artenvielfalt auf.
In Ergänzung zur bisherigen Forsteinrichtung wurden daher mit Beschluss der Drucksache 359/95 bestimmte Teile der städtischen Forsten aus der Nutzung herausgenommen und in einer Größenordnung von insgesamt 45,5 ha als Altholzparzellen und Altholzinseln ausgewiesen (siehe auch Kap. 4). Durch die Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt Göttingen wurde 1996 eine Zustandserfassung der Altholzparzellen „Eilenriede-Nord“ und „Ricklinger Holz“ durchgeführt. Seitdem erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung der Flächen und ihrer Entwicklungen.
Die ausgewiesenen Altholzparzellen sind in die neue Forsteinrichtung eingeflossen.
2. Grundlagen der neuen Forsteinrichtung
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass - im Gegensatz zum bisherigen Forstbetriebswerk von 1992 – im Rahmen der Erarbeitung der neuen Forsteinrichtung intensive Gespräche zwischen den (ehrenamtlichen) Naturschutzverbänden, einem Vertreter des Eilenriedebeirates und der Verwaltung stattgefunden haben. Und auch das Büro
Sturm als Auftragnehmer des Forsteinrichtungswerkes war in sämtliche Gespräche und Entscheidungsprozesse eingebunden. In sachlicher Atmosphäre und auf hohem fachlichem Niveau konnten konstruktive Vereinbarungen zu den waldbaulichen Zielen und Handlungsgrundsätzen getroffen worden. All diese Ergebnisse sind in den Pflege- und Entwicklungsplan (siehe Anlage 1) eingeflossen. Durch diese Vorgehensweise wird im Gegensatz zum alten Forsteinrichtungswerk das neue Planwerk qualitativ erheblich aufgewertet.
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterstützung der künftigen Waldbehandlung ist die Waldbiotopkartierung. Diese insb. von den Naturschutzverbänden seit Jahren geforderte Kartierung wurde erstmalig durchgeführt.
Ziel der Waldbiotopkartierung ist die Dokumentation der biologischen und ökologischen Substanz einzelner Waldgebiete. Damit sollen die vor Ort wirtschaftenden Forstleute in die Lage versetzt werden, die Belange des Naturschutzes systematisch in die Waldbehandlung zu integrieren. Insofern stellt sie eine wesentliche Grundlage der neuen Forsteinrichtung dar. Die Waldbiotopkartierung untersucht in den Wäldern die
Naturnähe,
Vielfalt und
Seltenheit der Waldlebensgemeinschaft und beschreibt die Befunde in einer Karte und einem schriftlichen Erläuterungsteil. Besonders gründlich wurden solche Waldbestände untersucht, die ökologische Besonderheiten aufweisen. Zur Anschauung befindet sich als Anlage ein Kartenausschnitt (Anlage 4).
Parallel zur Erarbeitung der neuen Forsteinrichtung haben die Ratsgremien am 20.02.2003 mit der Drucksache 2533/2002 S1 Maßgaben zum Erhalt herausragend schutzwürdiger Bäume in stadteigenen Wäldern beschlossen. Die dort formulierten Regelungen sind – wie gefordert – in die neue Forsteinrichtung eingeflossen.
3. Vergleich der Forsteinrichtungen 1992 und 2002
Im Vergleich zwischen der Forsteinrichtung von 1992 und 2002 ergeben sich weitere Unterschiedlichkeiten, die aus einer übersichtlichen Gliederung als Anlage entnommen werden können (Anlage 5). Die bedeutendsten Unterschiede ergeben sich in der waldbaulichen Behandlung der städtischen Waldflächen und werden nachfolgend in Kurzform aufgelistet:
a) Durch die neue Waldbiotopkartierung in digitalisierter Form können Karten für sämtliche städtischen Waldflächen erstellt werden, mit Informationen über geschützte Bestandsstrukturen (u.a. Alt- und Totholz, Bestandes-Kleinstrukturen). Aus einer gesonderten Karte ist die gegenwärtige Vegetationszusammensetzung mit farblicher Kennzeichnung von Naturnähe und Naturferne ersichtlich.
b) Zukünftig findet statt der bisherigen Einzel
bestandswirtschaft eine Einzel
baumwirtschaft statt, d.h. es werden nur noch eine begrenzte Anzahl an qualitativ hochwertigen, alten Bäumen gefällt, die in einem abgestimmten Nutzungszieldurchmesser liegen. Eine Nutzung von alten, schlecht verwertbaren Bäumen in Form von „Entrümpelungshieben“ findet zukünftig nicht mehr statt. Durch diese veränderte Holznutzung wurde im neuen Betriebswerk der Hiebsatz um ca. 50 % abgesenkt. Wirtschaftlich ist dieser verringerte Hiebsatz positiv zu sehen. Denn bislang war es so, dass die Verkaufserlöse dieses relativ minderwertigen Holzes gerade die Fällkosten gedeckt haben. Zukünftig wird zwar weniger, dafür aber hochwertigeres Holz gefällt, für das entsprechend höhere Erlöse erzielt werden können.
c) Bei der Verjüngung von Waldflächen hat die
Naturverjüngung grundsätzlich Vorrang vor der künstlichen Verjüngung durch Pflanzung. Nur noch in Ausnahmefällen wird eine „oberflächige, partielle Bodenverwundung“ (ohne tiefe Eingriffe in den Boden) zur Förderung der Naturverjüngung durchgeführt. An alten Waldrandbereichen finden keine Pflegemaßnahmen mehr statt. Ausnahmen können sich lediglich durch die Verkehrssicherungspflicht ergeben.
Nähere Einzelheiten sind wie bereits erwähnt in detaillierter Form dem beiliegenden Pflege- und Entwicklungsplan zu entnehmen (Anlage 1).
4. Exkurs Forstzertifizierung / Referenzflächen
Mit Beschluss der Drucksache 3303/99 wurde die Verwaltung beauftragt, sich um eine Zertifizierung des Stadtwaldes nach den Kriterien von FSC (Forest Stewardship Council) zu bemühen. Die Inhalte einer solchen Zertifizierung nach FSC sind im Rahmen einer gemeinsamen Anhörung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen und des Eilenriedebeirates am 05.06.2000 erörtert worden.
Diese Zertifizierung ist nicht an die Erarbeitung einer neuen Forsteinrichtung gekoppelt. Dennoch wurden die Arbeiten hierzu natürlich gemeinsam mit den Aufgaben zur Erstellung der neuen Forsteinrichtung abgearbeitet. Und Auflagen, die sich aus dieser Zertifizierung ergeben, sind entsprechend in die Forsteinrichtung integriert. Insofern besteht ein sehr enger inhaltlicher Zusammenhang. Ein zentraler Aspekt im Rahmen der Zertifizierung sind die so genannten Referenzflächen (siehe Punkt 2 der Beschlussfassung sowie Anlage 2). Gemäß den FSC-Richtlinien sind 5% des Waldes als Referenzflächen auszuweisen. Die Richtlinien von Naturland e.V., der durchführenden Organisation für die Zertifizierung, sind sogar weitergehend; hier werden in der Regel 10% Referenzflächen gefordert. In Sonderfällen, insb. bei Stadtwäldern kann davon abgewichen werden. Die Auswahl der Referenzflächen (Kriterien sind hierbei Größe, naturräumliche Lage sowie standörtliche Voraussetzungen) erfolgte daher unter Beteiligung von Naturland.
Es ergibt sich damit folgende Flächensituation:
| Referenz-
flächen | Altholz-
parzellen | Altholz-
inseln | Sonstige besonders schutzwürdige Waldflächen |
Eilenriede | 21 ha
(hierin ist eine Altholzparzelle von 6,8 ha integriert) | 5,1 ha | 10,3 ha |
|
Übrige städtische Waldflächen |
| 12,0 | 11,3 |
|
Staatsforst Gaim/Bockmer Holz | 63 ha |
|
|
|
Altwarmbüchener Moor |
|
|
| 42 ha |
Gesamt: | 84 ha | 17,1 ha | 21,6 ha | 42 ha |
Aus Sicht von FSC und Naturland erfüllen die genannten Referenzflächen alle eforderlichen Kriterien. Die ca. 42 ha Waldflächen im Altwarmbüchener Moor können ebenfalls als besonders schutzwürdig bezeichnet werden. Allerdings wird eine vollständige Kategorisierung als Referenzfläche von Naturland noch kritisch hinterfragt.
Es ist vorgesehen, dass die Urkunde zur Zertifizierung nach FSC und nach Naturland im Rahmen eines Empfangs zur 10. Vollversammlung der FSC-Arbeitsgruppe Deutschland e.V. am 26.05.2003 der Stadt Hannover übergeben wird.
5. Ausblick
Durch den hohen qualitativen Standard der neuen Forsteinrichtung 2002-2012 können sämtliche Anforderungen an einen Erholungswald erfüllt werden. Als integrativer Bestandteil des Planungswerkes werden zudem die Belange des Naturschutzes durch umfangreiche Schutzmaßnahmen für Fauna und Flora gestärkt. Weiterhin wird durch die FSC-Zertifizierung der städtischen Wälder sichergestellt, dass die Holznutzung nach international anerkannten ökologischen und sozialen Standards erfolgt.
Die hier vorgestellten Planwerke tragen nicht nur zu einer nachhaltigen Waldentwicklung bei, sondern werden auch den vielfältigen Anforderungen an Waldflächen in Ballungsgebieten gerecht.