Drucksache Nr. 1194/2019:
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1194/2019
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)

Antrag,

dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zuzustimmen (Anlage 1). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (Anlage 2) abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei der Änderung der Beteiligungsverhältnisse nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.



Als weitere Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Beitritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden zum Zwecke der Klarstellung einige redaktionelle Änderungen sowie Aktualisierungen vorgenommen.

Die Satzung in bereits abgeänderter Form befindet sich in Anlage 3.
20.21 
Hannover / 02.05.2019