Drucksache Nr. 1194/2005:
Bebauungsplan Nr. 638, 1. Änderung - Golternstraße -
vereinfachtes Verfahren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1194/2005
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 638, 1. Änderung - Golternstraße -
vereinfachtes Verfahren
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 638, 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen der Region Hannover, die Planbegründung in Abschnitt 3 zu ergänzen, zu berücksichtigen,
2. den Bebauungsplan Nr. 638, 1. Änderung gemäß §§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der geänderten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zur Qualität von Wohngebieten zählt neben der ruhigen Lage und dem Grün- und Freiflächenangebot auch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden. Einzelläden, Ladengruppen und Marktplätze dienen als Kommunikationspunkte, an denen nachbarschaftliche Kontakte geknüpft und erhalten werden. Die Aufgaben der örtlichen Versorgung werden je nach Lage und Einzugsbereich von Nachbarschaftsläden und zentralen Einkaufsschwerpunkten (Marktbereichen) wahrgenommen. Diese Planung dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, da sie Einzelhandelsbetriebe (insbesondere Nahversorger) im Plangebiet ausschließt und so auf integrierte Standorte lenkt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 17.03.2005 die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 31.03. bis 02.05.2005 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit ging von der Region Hannover eine Stellungnahme ein.

Die Region Hannover regt an, den Abschnitt 3 Umweltverträglichkeit - Altlasten und Verdachtsflächen - der Begründung zu ergänzen. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. Weitere Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Planverfahren abschließen zu können.
 
Hannover / 31.05.2005