Drucksache Nr. 1192/2005:
Straßenausbaubeitrag Haltenhoffstraße von Schaumburgstraße bis Hegebläch
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

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verwandte Drucksachen:

1192/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1192/2005
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Straßenausbaubeitrag Haltenhoffstraße von Schaumburgstraße bis Hegebläch
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Antrag,

für die Haltenhoffstraße im Abschnitt von Schaumburgstraße bis Hegebläch / Westgrenze des Flurstücks 6/7 (Haltenhoffstraße 168) den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der beidseitigen Nebenanlagen (sämtliche Verkehrs- und Grünflächen) gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 20.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Beläge der beidseitigen Nebenanlagen der Haltenhoffstraße von Hegebläch bis Schaumburgstraße waren nach Jahrzehnte langer Nutzungsdauer abgängig und mussten erneuert werden.

Bei den im Jahr 2004 beendeten Baumaßnahmen wurden die Verkehrsflächen der Nebenanlagen (insbesondere Geh- und Radwege) auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Außerdem wurde durch eine Verbreiterung der Grünstreifen der Lebensraum der Bäume verbessert.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 50.000,- € entstanden.

Die Haltenhoffstraße gehört zu den "Durchgangsstraßen". Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen 25 % für die Radwege und 55 % für die Gehwege (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a und c der Straßenausbaubeitragssatzung).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

Für den Neubau der Nebenanlagen der Haltenhoffstraße westlich der Straße Hegebläch wurden die Ausbaubeiträge bereits im Jahr 2002 festgesetzt (Drucksache Nr. 0743/2001).

 66.03
Hannover / 31.05.2005