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Die Verwaltung wird beauftragt,
die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen in Hannover zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuschaffen und die hierfür erforderlichen rechtlichen sowie haushälterischen Voraussetzungen zu schaffen.
Die sogenannte Tanzsteuer stellt für Clubs, Livemusik-Spielstätten und selbstorganisierte Kulturorte eine finanzielle sowie bürokratische Belastung dar. Insbesondere kleinere Einrichtungen mit begrenzten personellen und wirtschaftlichen Ressourcen werden durch die Erhebung unverhältnismäßig stark betroffen. Zeit und Mittel, die für die Anmeldung, Abrechnung und Entrichtung der Steuer aufgewendet werden müssen, fehlen an anderer Stelle, etwa für kulturelles Programm, Personal oder faire Honorare.
Clubs, Musikspielstätten und freie Kulturorte leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben, zur Attraktivität Hannovers als Großstadt sowie zur Förderung junger Kultur- und Musikszene. Gerade vor dem Hintergrund steigender Kosten, wirtschaftlicher Unsicherheiten und veränderter Rahmenbedingungen bedarf es einer gezielten Entlastung dieser Einrichtungen.
Demgegenüber stehen vergleichsweise geringe Einnahmen für den städtischen Haushalt. Diese stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand auf Seiten der Landeshauptstadt Hannover sowie der betroffenen Veranstalter*innen.
Als UNESCO City of Music sollte Hannover kulturelle Freiräume stärken und gute Rahmenbedingungen für Musik- und Veranstaltungskultur schaffen, anstatt zusätzliche Hürden aufzubauen. Andere Städte wie Braunschweig und Osnabrück haben die zusätzliche Besteuerung von Tanz- und Feierveranstaltungen bereits abgeschafft.
Die Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen ist daher ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung der hannoverschen Club-, Musik- und Kulturszene.