Antrag Nr. 1190/2025:
Antrag der SPD-Fraktion zur Befreiung der Kleingärten von der Baumschutzsatzung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1190/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion zur Befreiung der Kleingärten von der Baumschutzsatzung

Antrag, zu beschließen:

Die Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als Geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) wird wie folgt geändert: In §2 – Geltungsbereich und Schutzgegenstand – wird in Absatz 2 folgende neue Ziffer d) als Ausnahme vom Geltungsbereich der Baumschutzsatzung aufgenommen: „Die als Kleingartenparzellen bewirtschafteten Flächen in Kleingartenanlagen.“

Begründung


Mit der Änderung soll der Widerspruch zwischen Baumschutzsatzung und Bundeskleingartengesetz (BKleingG) aufgehoben werden. Dieser Widerspruch besteht darin, dass einerseits das BKleingG die freie Gestaltung, Nutzung und Pflege der Kleingärten vorsieht, was die regelmäßige Pflege, Bewirtschaftung und gegebenenfalls auch die Rodung oder den Rückschnitt von Gehölzen erfordert, wenn diese der vorgesehenen Nutzung im Wege stehen oder die Gartenstruktur beeinträchtigen. Andererseits sieht die Baumschutzsatzung strenge Auflagen und Genehmigungspflichten für das Fällen oder den Rückschnitt von bestimmten Bäumen vor, was den vorgenannten Bestimmungen des BKleingG widerspricht. Weiterhin wird im BKleingG klargestellt, dass Kleingartenanlagen durch ihre kleinteilige Nutzung und Bewirtschaftung zur Sicherstellung eines vielfältigen Angebots an Pflanzen und Nutzpflanzen beitragen sollen. Hingegen erschwert die Baumschutzsatzung, die umfangreiche Genehmigungsverfahren für Baumfällungen vorschreibt, genau diesen Ansatz; denn werden Bäume zu dominant, führt dies unweigerlich dazu, dass Nutzpflanzen nicht mehr gedeihen und somit der eigentliche Zweck des Kleingartens und seine gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsart verhindert wird. Ein weiterer Widerspruch besteht darin, dass es verboten ist, Waldbäume in Gartenanlagen heranwachsen zu lassen und demgegenüber diverse Waldbäume ab einem gewissen Stammumfang unter die Baumschutzsatzung fallen und nur in Ausnahmefällen entfernt werden dürfen. Kleingartenanlagen sind nachweislich wertvolle Hotspots der Biodiversität, da durch das vielfältige, kleinteilige Bewirtschaftungssystem entstehen zahlreiche Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Kleintiere entstehen. Diese Biodiversität ist jedoch nicht unmittelbar abhängig von großflächigen Baumbeständen, sondern vielmehr von der Vielfalt kleinerer Gehölze, Blühpflanzen, Kräutern und Sträuchern. Die Befreiung der Kleingärten und der von Kleingärtner*innen gepflegten Flächen von der Baumschutzsatzung gefährdet die Biodiversität daher nicht, sondern ermöglicht vielmehr eine standortgerechte und angepasste Pflege der Gärten. Gerade der Rückschnitt oder die Entfernung einzelner Bäume kann dazu beitragen, dass lichtliebende Pflanzenarten gefördert werden und somit eine höhere Artenvielfalt entstehen kann. Auch würde eine Befreiung von der Baumschutzsatzung den Pächter*innen die Pflege ihrer Parzellen erheblich erleichtern und damit dem Ziel des BKleingG entsprechen, das eine individuelle Gestaltung und Nutzung der Gärten vorsieht. Die Verringerung Anzahl von Anträgen auf Befreiung von der Baumschutzsatzung aus Kleingartenanlagen würde zudem die Verwaltung entlasten. t, da keine derartigen Anträge mehr gestellt werden müssten, und schließlich zu einer höheren Akzeptanz der Baumschutzsatzung auf allen anderen Flächen in der Bevölkerung führen.

Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani
Fraktionsvorsitz