Drucksache Nr. 1190/2017:
Petition von Herrn Michael Meinsen zur Einrichtung eines Postens für Sonderhilfe in Einzelfällen in Höhe von 500.000 € bis zu einer Million € im städtischen Haushalt

Inhalt der Drucksache:

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1190/2017
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Petition von Herrn Michael Meinsen zur Einrichtung eines Postens für Sonderhilfe in Einzelfällen in Höhe von 500.000 € bis zu einer Million € im städtischen Haushalt

Antrag,

die Petition zur Einrichtung eines Postens für Sonderhilfe in Einzelfällen in Höhe von 500.000 bis zu einer Million € von Herrn Michael Meinsen, Emdenstraße 2, 30167 Hannover vom 11.01.2017 zurück zu weisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Es gibt bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch außerhalb der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen, Hilfen in Einzelfällen zu gewähren, so dass für die Landeshauptstadt Hannover kein Anlass besteht, einen weiteren Posten für Sonderhilfe in Einzelfällen im städtischen Haushalt einzurichten. Zur Verdeutlichung sind hier einige Hilfsangebote genannt, wobei die Darstellung nicht abschließend ist.

1. Aktion HAZ-Weihnachtshilfe
Die HAZ-Weihnachthilfe stellt eine hervorragende und lang bewährte Unterstützungsmöglichkeit dar, um Menschen, die ganz in der Nähe in Not geraten sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Auch wenn die Aktion „Weihnachtshilfe“ heißt, läuft sie doch über das gesamte Jahr. Die Spenden kommen ohne Abzüge von Verwaltungskosten in voller Höhe direkt den Familien und Einzelpersonen in der Stadt und Region Hannover zugute.

Die Verteilung der Spenden erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Sachgebietes 50.08 des Fachbereiches Soziales, den Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen der Kommunen, der Diakonie, der Caritas und weiterer Organisationen.

2. Stiftungen, die in Einzelfällen unterstützen
In der Landeshauptstadt und Region Hannover gibt es eine Vielzahl von Stiftungen, die sich im „Wegweiser zu Stiftungen in Hannover“, der auf der Seite www.Hannover.de hinterlegt ist, vorstellen.

Darüber hinaus fördert z. B. die Stiftung „Familie in Not“ des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hauptsächlich kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die sich in einer akuten unverschuldeten finanziellen Notlage befinden.

3. Überprüfung der jeweiligen persönlichen und finanziellen Situation
Im jeweiligen Einzelfall sollte grundsätzlich geprüft werden, ob weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie z.B. Leistungen nach dem SGB XII, SGB II, WoGG in Betracht kommen könnten.

Unterstützung bieten auch die Schuldner- und Insolvenzberatung des Fachbereiches Soziales der Landeshauptstadt Hannover oder anderer Träger wie z.B. AWO, Caritasverband, Diakonisches Werk.

Im Zusammenhang mit Energieschulden kann möglicherweise der enercity Härtefonds unterstützend eingreifen.
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Hannover / 03.05.2017