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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtGebietsänderungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Langenhagen
Antrag,
dem beiliegenden Gebietsänderungsvertrag gem. §§ 17 f Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender Aspekte werden durch diese Drucksache nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Anfang 2000 trat die Stadt Langenhagen an die Landeshauptstadt Hannover mit der Bitte heran, zu prüfen, ob nicht ein Gebietsänderungsvertrag geschlossen werden könne, der die gemeinsame Stadtgrenze den örtlichen Gegebenheiten nach Ausbau der Bundesautobahn A2 und des Berliner Platzes anpasse.
Eine Anpassung ist sinnvoll, um Rechtssicherheit, eindeutige Zuständigkeiten und einen klaren Grenzverlauf zu erhalten.
Nachdem in der Zwischenzeit notwendige Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden und von den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung keine Einwendungen gegen den vorgelegten Vertragsentwurf geltend gemacht wurden, kann das Gebietsänderungsverfahren im Interesse beider Kommunen durchgeführt werden.
Der von der Gebietsänderung betroffene Bereich ist der Anlage 2 zu entnehmen. Genaue Planausschnitte, die dieser Übersicht zu Grunde liegen, können bei der Stadtregionalen Abteilung, OE 15.4, bei Bedarf zur Einsichtnahme angefordert werden.
15.4
Hannover / 31.05.2005