Drucksache Nr. 1188/2018:
Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1188/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 30.05.2018: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 07.06.2018: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen
  • 14.06.2018: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen
  • 21.06.2018: Ratsversammlung: Gewählt wurden: Ratsherr Alter, Ratsherr Bindert, Beigeordneter Seidel, Ratsfrau Falke
  • 21.06.2018: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1188/2018
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Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Antrag,

die nachfolgend unter Ziff. 1 – 3 genannten Personen als Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Hannover zu bildenden Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu wählen, sowie über die Wahl einer der unter Ziff. 4 und 5 genannten Personen per Los zu entscheiden:

1. Ratsherr Alter Angelo (SPD)

2. Ratsherr Bindert Mark (Bündnis 90 / Die Grünen)

3. Ratsherr Seidel Jens (CDU)

4. Ratsherr Machentanz Dirk (Die Linke / Piraten)
5. Herr Noblé Philipp (AFD)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Sind berücksichtigt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover Einwohner/-innen als Vertrauenspersonen mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindesten jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder zu wählen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat gemäß § 40 Abs. 3 Satz 3 GVG am 25.09.17 mitgeteilt, dass von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover 4 Vertrauenspersonen zu entsenden sind. Dafür steht den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen das Vorschlagsrecht für jeweils eine Vertrauensperson zu. Das Vorschlagsrecht für die vierte Vertrauensperson steht entweder der Fraktion Die Linke / Piraten oder der AFD-Fraktion zu. Hierüber ist per Los zu entscheiden.

Die oben in alphabetischer Reihenfolge aufgelisteten Vorschläge sind dem Fachbereich Öffentliche Ordnung von den Fraktionen benannt worden.

Das Amtsgericht Hannover erwartet die Nennung der Vertrauenspersonen bis spätestens 01.07.18.

32.4 
Hannover / 16.05.2018