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der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Auf dem ehemaligen Industriegelände der Continental Gummiwerke in Limmer wurden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1535 „Wasserstadt Limmer Ost – 1. Bauabschnitt“ die Voraussetzung für eine Wohnbauentwicklung geschaffen (Ratsbeschluss vom 23.02.2017 - Drucksache Nr. 2639/2016). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Schallsituation vor Ort durch diverse Gutachten geprüft. Im Ergebnis war festzuhalten, dass neben einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung auch aktiver Schallschutz durch die Verbesserung, d.h. Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Eisenbahnstrecke erforderlich ist.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die DB Netz AG ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat als zuständige Behörde die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 31.03.2017 um Stellungnahme bis zum 15.06.2017 zu dem beantragten Bau der Lärmschutzwand gebeten.
Belange der Landeshauptstadt Hannover sind, nach Prüfung durch die betroffenen Fachbereiche, nicht berührt.
Die Lärmschutzwand erstreckt sich insgesamt über eine Länge von 1.141,5 m und wird mit einer Höhe von 4,5 m über Schienenoberkante errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m über SO wird dabei durch die neue Lärmschutzwand mit 4,50 m Höhe ersetzt. Im Bereich der Eisenbahnüberführung über die Wunstorfer Straße wird die Lärmschutzwand auf eine Höhe von 2,50 m abgesenkt.
Der Bau der Lärmschutzwand ist für ca. Mitte 2018 geplant.
Die Unterlagen zur Planfeststellung können während der öffentlichen Auslegung vom 02.05.17 bis 01.06.17 unter folgendem Link online eingesehen werden:
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
Dieser Drucksache sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Anlage 2: Übersichtskarte