Informationsdrucksache Nr. 1186/2013:
Separates Energielabor am Standort Mühlenberg

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Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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1186/2013
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Separates Energielabor am Standort Mühlenberg

Mit den Anträgen 1753/2012 und 2721/2012 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung mit der Untersuchung beauftragt, wie es dem EnergieLAB der IGS Mühlenberg
ermöglicht werden kann, die vor einigen Jahren sanierten Räume weiter zu nutzen, bzw. diese baulich zu erweitern, sowie ergänzend zu untersuchen, ob und wie das geplante Interimsgebäude für die Stadtteilbibliothek dauerhaft für das EnergieLAB genutzt werden kann.
Die IGS Mühlenberg erhält in ihrem Neubau ein hochmodernes, bestens ausgestattetes, flexibel nutzbares und separat zugängliches Energielabor mit einer Nutzfläche von ca. 240 m². Die anteiligen Investitionskosten hierfür betragen ca. 560.000 €, die anteilige rein gebäudebezogene Jahresmiete beträgt ca. 40.000 €.



Die konkreten Prüfaufträge lauten wie folgt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie es dem EnergieLAB der IGS Mühlenberg
ermöglicht werden kann, die derzeitigen schon renovierten Räume weiter zu nutzen sowie baulich zu erweitern.
2. Dabei soll auch geklärt werden, wie hoch die Kosten sein werden und
3. wie dies neue Vorhaben, ohne den Zeithorizont für den Neubau der Schule zu gefährden, in den Vertrag mit der GBH eingebunden werden könnte.
4. Alternativ soll ermittelt werden, ob und zu welchen Kosten der dauerhafte Erhalt des als
Bibliothekszwischenlösung zu errichtenden Anbaus als EnergieLAB genutzt werden kann.
5. Auch die gesamten Folgekosten, wie für Sach- und Personalkosten sollen bei der Prüfung geklärt werden.
6. Die Prüfung der Verwaltung erfolgt auf Basis eines von der IGS Mühlenberg vorzulegenden inhaltlichen Konzeptes für das EnergieLAB samt der zu erwartenden Bedarfe für den Betrieb, Personal und Sachleistungen. Zudem enthält das Konzept detaillierte Informationen über die unterschiedliche Ausgestaltung des LAB in geplanter bzw. erweiterter Form.
7. Auch soll eine Abfrage erfolgen, welcher Bedarf zur Nutzung des EnergieLAB von den
übrigen Schulen gesehen wird.
8. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in wie weit Fördergelder, Zuschüsse und Spenden für das Projekt zur Verfügung stehen könnten.

Die Verwaltung hat zur Bearbeitung der Prüfaufträge sowohl mit der IGS Mühlenberg als auch der GBH als Eigentümerin des Schulgebäudes Abstimmungsgespräche geführt und äußert sich wie folgt zu den einzelnen Punkten:

1. Die im jetzigen Schulgebäude vorhandenen und bereits sanierten NTW-Räumlichkeiten lassen sich nach Aussage der GBH im jetzigen Planungsstadium nicht mehr wirtschaftlich in die laufende Planung einbinden, da die abgestimmte Planung und Ausschreibung davon ausgeht, das E-Lab im "Hanggeschoss" unterzubringen, und der Entfall dieser Räume zu Gunsten des Verbleibs der vorhandenen Räume im laufenden Prozess eine vollständige Neuplanung hierfür bedeuten würde.
Die zusätzlich erforderlichen Planungskosten und die Aufrüstung der NTW-Fragmente zum Passivhaus, die bisher nicht Inhalt der Überlegungen zu dieser Aufgabe waren, stehen lt. Aussage der GBH in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Ergebnis.
2. Die GBH teilt mit, dass „allein der Ansatz, die zwangsweise entstehenden 600 m2 entsprechend den üblichen Anforderungen der IGS aufzurüsten, (…) zu Mehrkosten nach derzeitigem Kenntnisstand i.H.v. ca. 1 – 1,3 Mio EUR führen (wird).“
Auf der Grundlage der zwischen LHH und GBH vertraglich vereinbarten Mietkonditionen ergäbe sich daraus eine Jahresmiete aus Kapitaldienst, Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung, Erneuerung, Verwaltungskosten, Wagnis und Gewinn, sowie gebäudebezogener Bewirtschaftungs- und Betriebskosten in Höhe von 117.576 EUR (entsprechend 16,33 €/m² NGF).
3. Überdies muss lt. GBH berücksichtigt werden, dass für die Bauzeit dieses Teils des zweiten Bauabschnitts, die Räume nicht genutzt werden können. Eine mögliche Einsparung durch den Entfall der Neubaufläche "E-Lab" i.H.v. 0,5 Mio EUR ist lt. GBH in diesem fortgeschrittenen Planungsprozess mittlerweile ausgeschlossen.
Die GBH weist darauf hin, dass sich die Ausschreibung für die Sondergründungsmaßnahmen im Verfahren befindet und die Vorankündigung für die GU-Ausschreibung mit Beschreibung des Leistungsumfangs (aktuelle Planung) Mitte März 2013 EU-weit angekündigt wurde. Hinzu käme die notwendige Überplanung des Außengeländes; insbesondere des Pausenhofs einschließlich des Übergangs zu den nordwestlich angrenzenden Spiel- und Sportflächen.

Die Ertüchtigung dieses Gebäudefragments des Bestandsbaus scheidet aus Sicht der Verwaltung somit aus wirtschaftlichen, zeitlichen und funktionalen Gründen aus.
4. Zur Möglichkeit einer dauerhaften Nachnutzung der Interimsbibliothek als E-Lab teilt die GBH mit, dass zusätzlich zu den für die Interimsnutzung veranschlagten Kosten i.H.v. ca. 200.000 EUR eine Investition in einen E-Lab Neubau i.H.v. ca. 600.000 EUR erforderlich wäre, und einen Ausgleich i.H. dieser Differenzkosten durch die LHH notwendig machen würde. Hinzuzurechnen wären die im Vertrag vereinbarten Kosten zur Instandhaltung etc. Im Falle eines Baukostenzuschusses würde dies alternativ entsprechend in die Berechnung einfließen. Der Mietvertrag könnte entsprechend angepasst werden.
Die GBH beabsichtigt den Versand der Ausschreibung für die reine Interimsmaßnahme Anfang 2014. Die Planung für eine solche zusätzliche Leistung nimmt lt. GBH ca. sechs Monate in Anspruch – d.h., falls die reine Interimsbibliothek zu Gunsten des E-Labs umgeplant werden soll, ist eine Entscheidung hierzu im Juni 2013 erforderlich.
Die aufgeführten Aussagen bittet die GBH nur als Richtschnur zu dieser Thematik zu verstehen und weist darauf hin, dass alle Aspekte durch eine angemessene planerische Untersuchung mit den erforderlichen Abstimmungsbedarfen, u. a. zur Klärung des Standorts einer derartigen Einrichtung untermauert werden müssen. Anders als ein in unmittelbarer Nähe zum Neubau denkbares, temporäres Interimsgebäude wäre für ein auf Dauer angelegtes Bauwerk eine qualifizierte Standortauswahl erforderlich.
Die GBH schätzt die erforderlichen Kosten zur Grundlagenermittlung und Vorplanung aller notwendigen Fachingenieure auf ca. 60.000 EUR.
Auf der Grundlage der zwischen LHH und GBH vertraglich vereinbarten Mietkonditionen ergäbe sich daraus eine Jahresmiete aus Kapitaldienst, Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung, Erneuerung, Verwaltungskosten, Wagnis und Gewinn, sowie gebäudebezogener Bewirtschaftungs- und Betriebskosten in Höhe von 60.396 EUR (entsprechend 14,38 €/m² NGF).
5. Nach einer ersten Einschätzung belaufen sich die rein nutzungsbezogenen Folgekosten (Sach- und Personalkosten – ohne Mietkosten) auf ca. 350.000 EUR p.a. bei 500 Besuchergruppen.
Der rein nutzungsbezogene Betrieb des separaten E-Labs soll lt. Schule durch Drittmittel und Nutzerbeiträge erwirtschaftet werden.
6. Die Schule hat das Exposé (Anlage 1) fristgerecht vorgelegt.
Es beschreibt ein Bauvolumen als Plus zu den im Neubau umgesetzten 240 m² E- LAB in der IGS Mühlenberg; also ein zusätzliches Angebot von ca. 350 m² zu schaffen. Das „dauerhafte“ Angebot E-LAB soll in dem „Übergangsquartier“ der Stadtbibliothek Mühlenberg Platz finden, welches (nachhaltig) ausgebaut wird.

Inhalte der Arbeit und Zielgruppen:
Inhaltliche Themen sollen sein
· Energie und Klimaszenarien
· Klimaeffizienz
· rationelle Energieumwandlung
· Energiealternativen
· Kernenergie und Entsorgung.
Die Vermittlung der Themen erfolgt über praktische Versuche.
Dazu werden selbstgebaute Modelle, Experimentiermaterialien und Gerätschaften aus dem Alltagsleben eingesetzt.

Zielgruppen sollen sein
· Schulen aus Stadt und Region
· Lehrerfortbildungsgruppen
· Privatpersonen/Haushalte/Frauen/ Senioren/ Migranten
· Kindergärten, Ferienpass
· Firmen, Vereine.
Für die Schülergruppen stehen die curricularen Vorgaben, deren Einbindung in die Experimente sowie die fächerübergreifende Arbeit im Vordergrund. Das Exposé sieht zu Beginn ein Angebot für ca. 500 Besuchergruppen (2015/16) - im weiteren Betrieb bis ca. 1000 Besuchergruppen vor.


Betrieb/Betreiber
Der Betrieb soll durch eine Trägergemeinschaft erfolgen. Diese kann sich – aus Sicht der Autoren – zusammensetzen aus der Region Hannover sowie Industriepartnern, die LHH sowie Wohnungsbaugenossenschaften wie die GBH.

Finanzierung
Das Projekt „Energie-LAB“ soll als „Joint Venture“ realisiert werden und benennt unter der Überschrift „wichtige Positionen zu Finanzierung und Betrieb“ Beispiele, aber nennt keinen konkreten Zahlen.
Einschätzung zum Exposé durch die Verwaltung:
Die Einrichtung eines Energie- LABs für Schülergruppen und weitere Zielgruppen zur Vermittlung von praxisorientiertem „Energie-Unterricht“ ist ein sinnvoller Ansatz.
Der Personalschlüssel bei den angenommenen Besucherzahlen erscheint für ein Parallelangebot von 3-6 Gruppen pro Tag jedoch nicht ausreichend.
Ob diese Zahlen erreicht werden, ist schwer einzuschätzen, da es „Konkurrenzangebote“ gibt – wie z.B. durch das Schulbiologiezentrum oder andere Anbieter –, die um die gleichen Zielgruppen und mit vergleichbaren oder identischen Themen werben, z.T aber breiter aufgestellt sind.
So arbeitet das Schulbiologiezentrum im Themengarten „Sonne und Energie“ mit Solarmodulen, Photovoltaik, Windrad und vielen anderen Arbeitsmaterialien. Im Exposé des E-LAB der IGS Mühlenberg stehen im Mittelpunkt Strom aus Sonne und Wärme, die Photovoltaik und die Energieeinsparung.
Überschneidende Themen sind chemisch/physikalische Eigenschaften von Treibstoffen, Optik und Stromkreise und Treibhauseffekte/Klima, das Thema Raumschiff Erde und Energiegewinnung (aus Licht, Muskelkraft, Wind etc.).
Neben den Lernorten für naturwissenschaftliche Themen haben die Schulen eine große Auswahl an außerschulischen Lernorten, die Erfahrung und Praxis aus Kultur, Musik, Theater, Bibliotheken, Berufsorientierung, zu sozialen Themen oder sportlichen Angeboten bieten. Die bestehenden Vorschriften zur Unterrichtserteilung begrenzt zudem die Anzahl der Unterrichtstage fürs Lernen außerhalb der eigenen Schule.

In den Kapiteln des Exposés
· Ziele und Zielgruppen
· Auslastung
· inhaltliche Angebote
· Raumbedarfe
· Sächliche Ausstattung
· Personelle Ausstattung
· Trägerschaft und Struktur
· Realisierung/Finanzierung

finden sich Beschreibungen, die sich jedoch nicht in Zahlen und Werten für die einzelnen Maßnahmen, Ausstattungen bzw. Personalstellen wiederfinden/niederschlagen.
Die Verwaltung hat deshalb eine Belegung mit Geldwerten vorgenommen, um dem Ratsauftrag nachzukommen, eine Bedarfsabschätzung vorzunehmen.
Diese Finanzannahme (Anlage 2) wurde der Schule mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.

Diese Stellungnahme der Schule vom 14.1.2013 (Anlage 3) enthält als
Kernaussagen zum Zahlenwerk der Verwaltung:
· die beschriebene Personalausstattung entspricht den Anforderungen;
· die Zahlen geben den Finanzbedarf nicht wieder;
· Anrechnungsstunden würden vom Land gestellt und aufgestockt werden müssen;
· Haushalt Dez IV soll nur finanziell durch Räumlichkeiten belastet werden;
· weitere Mittel kommen von den städtischen Fachbereichen ‚Soziales’ und ‚Umwelt und Stadtgrün’;
· das Jobcenter steuert wie in 2012 ca. 20.000 € für eine Assistentenstelle bei;
· die kalkulierte Miete solle durch einen Beitrag Kapitalkosten ersetzt werden, da die GBH in den Bau 300.000 € „eingepreist“ habe;
· nach der besten Lösung solle mit potentiellen Partnern gesucht werden;
· Schule schlägt Ortstermin mit Politik und Verwaltung vor sowie Gespräche mit der GBH;
· der Rat der Landeshauptstadt solle sich neu mit der Sache befassen.


In einer weiteren Stellungnahme des „Solar-E-LAB IGS Mühlenberg e.V“ vom 16.04.2013 wird mitgeteilt:
„Die Projektgruppe der Schule und der Verein "Solar-LAB IGS Mühlenberg e. V." sagen ihre Mitarbeit bei der Umsetzung des Projekts zu. Die Initiative und die Federführung liegen allerdings bei der LHH bzw. werden von ihr vergeben.

Dies umfasst zunächst einmal die Schritte zur Vorbereitung einer Ratsentscheidung:

· Klärung, ob das vorgeschlagene Konzept ein Baustein des Nachfolgers von


Hannovers Klimaallianz 2020 werden soll
· Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern
· Ansprache dieser Partner durch die LHH
· rechtliche Klärung zur Trägerschaft (Verein, gGmbH oder Unternehmergesellschaft)
· Vorbereitung der Gründung einer Trägergesellschaft
· Grobplanung der Ausstattung
· Ermittlung der Betriebskosten, Einholung von vorläufigen Finanzierungszusagen
· Abschluss von Absichtserklärungen zu Kooperationsverträgen

Nach einer positiven Ratsentscheidung erfolgen dann die Gründung der Trägereinrichtung, die Feinplanung zu Bau und Ausstattung sowie die Antragstellung bei der DBU.


7. Die im Antrag gewünschte Abfrage, welcher Bedarf zur Nutzung des EnergieLAB von den übrigen Schulen gesehen wird, wurde durch die Schule nicht bearbeitet. Die Verwaltung kann dies nicht leisten.
8. In wie weit Fördergelder, Zuschüsse oder Spenden für das Projekt zur Verfügung stehen könnten, kann die Verwaltung nicht beantworten. Hier ist auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Schule (E-Mail von Herrn Mühlenhaupt im Auftrag von Herrn Dr. Bax vom 14.1.2013) zu verweisen: Die Kostenübernahme für die Ausstattung würde die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bis zu einer Höhe von 270.000 Euro übernehmen, weitere Stiftungen fördern ebenfalls in diesem Bereich. Es verblieben Baukosten in Höhe von ca. 350.000 Euro, für die ein Kostenträger gefunden werden müsste. Außerdem müsste der organisatorische Überbau geschaffen werden und der laufende Betrieb finanziert werden. Hier zeigt unser Exposé eine Reihe von Ansätzen auf, die bereits beim Schul-LAB erfolgreich waren: proKlima übernimmt z. B. einen wesentlichen Teil aller Kosten, die mit den Solar-Projekten verbunden sind – einschließlich der Kosten für die zusätzliche Betreuung bei notwendiger Gruppenteilung. Bei den Personalkosten sind das JobCenter und die LHH (FB Soziales) beteiligt, aus GSE-Mitteln (OE 19) werden Schulungen und Messtechnik bezahlt. Kostensenkend könnten auch Synergien mit dem Schulbiologiezentrum wirken. In unseren Vorgesprächen haben viele potentielle Partner Interesse an einer Kooperation geäußert. Sie an einen Tisch zu holen und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu bewegen, ist nun die Aufgabe von Politik und Verwaltung. Wir hoffen, dass unser Exposé eine hinreichende Grundlage für eine positive Entscheidung des hannoverschen Rats ist! Für die Arbeit an einer ausführlicheren Planung sagen wir bereits heute die Unterstützung zu – Voraussetzung sind allerdings positive Signale aus dem Rat.“


Zur Konkretisierung der Umsetzung und Realisierung des Projektes fand am 4.4.2013 ein Gespräch bei der Kultur- und Schuldezernentin mit dem Schulleiter, Herrn Dr. Bax, statt. Das einvernehmliche Ergebnis zeigte die Arbeitsschritte auf, die durch Schule und Verein anzugehen sind, um den Betrieb und die Finanzierung der Einrichtung durch den Trägerverein zu sichern.
Am 30. 4.2013 teilt Herr Dr. Bax mit, dass wesentliche Arbeitsaufgaben nicht von der Schule/dem Verein sondern von der Stadt zu erbringen seien und das weitere Vorgehen zur Gründung eines Trägervereins und die Finanzierungskonzeption erst nach einer positiven Ratsentscheidung erfolgt (siehe Anlage 4).
Die Landeshauptstadt kann diese Aufgaben nicht übernehmen, da sie nicht Betreiber des Separaten E-LAB am Standort Mühlenberg ist. Hier steht der Träger und Betreiber der Einrichtung in der Pflicht, die Sicherstellung des Betriebs nachzuweisen.


Fazit und Empfehlung der Verwaltung:

Das vorgelegte Exposé und die Stellungnahme der Schule zur Kostenschätzung durch die Verwaltung lassen keine tatsächliche, verlässliche Finanzierung der geplanten Einrichtung erkennen. Auch nach den neuerlichen Stellungnahmen der Schule liegt zum jetzigen Zeitpunkt keine solide Basis für die Folgeabschätzung bei Einrichtung eines eigenständigen Energie-LABs vor.

Die Verfasser stellen auf die zukünftige Gewinnung von Geldgebern ab und erwarten eine umfassende „Vorleistung“ durch die Landeshauptstadt Hannover für die Errichtung eines weiteren E-LABs.
Es ist nicht auszuschließen, dass die LHH - (und GBH) als Teil der Trägergemeinschaft des E-LABs - mit der Übernahme zumindest eines Teils der Betriebskosten belastet würde, und – insbesondere wenn sie Teil des Trägervereins würde – die Risiken einer Unterfinanzierung tragen würde.
Dieses Risiko ist im bestehenden Haushalt nicht abgesichert.

Baulich und wirtschaftlich ist eine Ertüchtigung eines Fragments des Bestandsbaus auch nach Einschätzung der GBH keine sinnvolle Option und würde überdies massive Zeitprobleme in Bezug auf die Fertigstellung des Neubaus verursachen.

Die Erstellung des Interimsgebäudes für die Stadtteilbibliothek in einer für die dauerhafte Nutzung geeigneten Weise ergibt nach einer ersten Einschätzung durch die GBH wirtschaftliche Synergieeffekte durch die Integration ohnehin benötigter Bausubstanz i. H. von 200.000 EUR. Ob diese Effekte jedoch tatsächlich eintreten, müsste durch eine entsprechende Planung verifiziert werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 60.000 EUR.
Da ein dauerhaftes Gebäude gegenüber einem temporären Interimsbau städtebaulich, funktional, konstruktiv, technisch, gestalterisch und in Bezug auf die Erschließung anderen Rahmenbedingungen unterworfen ist, muss eine Grundsatzentscheidung hierzu lt. GBH vor der für Sommer 2013 geplanten Ausschreibung erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Szenarien denkbar:

a. nach Standortauswahl wird das Gebäude für die Nutzung Bibliothek vorbereitet und für die Nutzung E-Lab vorgerüstet.
Finanzierung, Trägerschaft, Betrieb werden bis 2016 geklärt; der Umbau zum E-Lab erfolgt nach Auszug der Bibliothek.
Kosten: ca. 660.000 € und gegebenenfalls standortbezogene Zusatzkosten.
Die Nutzung des im Neubau entstehenden E-Labs wäre noch zu klären.
b. nach Standortauswahl wird das Gebäude für die Nutzung Bibliothek ausgerüstet und für die Nutzung E-Lab vorgerüstet.
Finanzierung, Trägerschaft, Betrieb lassen sich nicht darstellen; die Nachnutzung ist ungeklärt.
Kosten: ca. 460.000 € und gegebenenfalls standortbezogene Zusatzkosten.
Es sind weitere Investitionskosten zur bedarfsgerechten Herrichtung für eine derzeit nicht bekannte Nachnutzung und für deren laufenden Betrieb einzukalkulieren.
c. Verzicht auf Vorplanung und Nachnutzungsoption. Kosten: 0 €.

Angesichts der Tatsache, dass im Neubau der IGS Mühlenberg bereits ein bestens ausgestattetes, flexibel nutzbares und separat zugängliches Energielabor mit einer Größe von ca. 240 m² entstehen wird, ähnliche Angebote seitens des Schulbiologiezentrums vorhanden sind und die Finanzierung mit erheblichen, nicht im Haushalt abgesicherten Risiken behaftet ist, schlägt die Verwaltung daher vor, vorläufig auf ein weiteres Energielabor am Standort der IGS Mühlenberg zu verzichten.

Ergänzend schlägt die Verwaltung vor, die Nutzung des Energielabors im Neubau nach dessen Inbetriebnahme zu evaluieren und im Fall von zusätzlichen Bedarfen entweder das dort dann bestehende Angebot adäquat zu erweitern oder eine neue Planung für ein separates Energielabor aufzunehmen. Angesichts der o. g. begrenzten Synergieeffekte bei gleichzeitig hohen Risiken im Fall des Interimsgebäudes erscheint der hierbei entstehende Aufwand vertretbar; insbesondere, da zu einem späteren Zeitpunkt eine präzise, auf die Abdeckung zwischenzeitlich erkannter etwaiger Fehlbedarfe zugeschnittene Planung entwickelt werden kann.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte spielen hierbei keine Rolle.

Kostentabelle

Zu den Kosten wurde oben bereits Bezug genommen.

42 S /19
Hannover / 17.05.2013