Drucksache Nr. 1184/2018:
237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß-Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1184/2018
4
 
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237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß-Buchholz / "südlich Paracelsusweg"
Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 237. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf die Belange von Männern und Frauen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:

Nr. 2868/2017 Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Sporthalle südlich des Paracelsusweges in Groß-Buchholz geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan stellt dort derzeit allgemeine Grünfläche dar. Das Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule.
Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 299, 4. Änderung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.01.2018 beschlossene Entwurf der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 08.02.2018 bis 09.03.2018 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 29.01.2018 bis 12.03.2018 statt.

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt ebenfalls keine Stellungnahmen vor, die die Darstellungsebene des Flächennutzungsplans betreffen. In sofern liegen Stellungnahmen, über die zu entscheiden wäre, nicht vor.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
61.15 
Hannover / 16.05.2018