Drucksache Nr. 1183/2007:
Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der städtischen Kindertagesstätte (Kita) Levester Straße in Trägerschaft der AWO - Schaffung einer Hortgruppe

Inhalt der Drucksache:

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1183/2007
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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der städtischen Kindertagesstätte (Kita) Levester Straße in Trägerschaft der AWO - Schaffung einer Hortgruppe

Antrag,

zu beschließen,

1.) zum 01.08.2007 die altersübergreifende Nachmittagsgruppe (20 Plätze, 3 bis 10 Jahre) nach Erweiterung der Kita um eine Pavillonanlage in eine Hortgruppe mit einer täglichen Betreuungszeit von 12.00 bis 17.00 Uhr und einer Ferienöffnung von acht Stunden umzuwandeln,

2.) gleichzeitig das Angebot der Kindergartengruppe (halbtags mit Essen) auf eine 3/4-Betreuung zu erweitern und

3.) für das geänderte Betreuungsangebot ab 01.08.2007, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung138.000,00 € Wirtschaftsplan OE 19Sachausgaben9.000,00 € 4641.000/535000
Einrichtungsaufwand15.000,00 € 4641.901/935400Zuwendungen20.400,00 € 4641.000/678000*
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten1.200,00 € Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt153.000,00 € Ausgaben insgesamt30.600,00 € 
Finanzierungssaldo-153.000,00 € Überschuss / Zuschuss-30.600,00 € 

* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In der städtischen Kindertagesstätte Levester Straße Straße in Trägerschaft der AWO werden insgesamt 70 Kinder betreut. Neben zwei Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen (halbtags mit Essen bzw. ganztags) gibt es eine altersübergreifende Nachmittagsgruppe mit 20 Plätzen (drei bis zehn Jahre). Die Kindergartengruppe (halbtags mit Essen) und die Nachmittagsgruppe nutzen dabei nacheinander den gleichen Gruppenraum.

Im Stadtteil Oberricklingen besteht seit Jahren eine sehr große Nachfrage im Bereich der Schulkindbetreuung. Die bestehende Nachmittagsgruppe ist jedoch sowohl in Bezug auf die Kindergarten- als auch auf die Hortkinder als nicht bedarfsgerecht anzusehen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Träger versucht, geeignete Räumlichkeiten zur Unterbringung einer Hortgruppe in der Nähe der Kindertagesstätte zu finden. Diese standen jedoch nicht zur Verfügung.




Aus diesem Grund ist geplant, zum 01.08.2007 auf dem Kita-Gelände eine temporäre Pavillonanlage für eine Hortgruppe, die zunächst bis zum 31.07.2010 befristet wird, zu errichten. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Fachbereiches Gebäudemanagement hat ergeben, dass der Kauf der Anlage günstiger ist als eine Mietlösung. Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Wirtschaftsplan des Fachbereiches Gebäudemanagement zur Verfügung. Zudem ist bei dieser Variante im Anschluss eine Weiternutzung der Objekte an anderer Stelle möglich. Aufgrund der von der Arbeiterwohlfahrt durchgeführten Bedarfsabfrage wird für die Hortgruppe täglich ein fünfstündiges Betreuungsangebot einschließlich einer achtstündigen Ferienöffnung benötigt.

Gleichzeitig wird die Halbtagskindergartengruppe immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit dieser Gruppe um täglich 1,5 Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit von 08.00 bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.

Sowohl durch die Einrichtung der Hortgruppe als auch durch die Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindergartengruppe wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (ehemals Nds. Landesjugendamt) - hat bereits eine Änderung der Betriebserlaubnisse in Aussicht gestellt. Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich durch die Erweiterung des Betreuungsangebotes um 20.400,00 € jährlich. Die Finanzierung wird im Kindertagesstätten-Budget erwirtschaftet.
51.4 1
Hannover / 08.05.2007