Drucksache Nr. 1181/2015:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1181/2015
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1805 – Trautenauer Hof -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. den am 12.06.2014 vom Verwaltungsausschuss gefassten Einleitungsbeschluss aufzuheben,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1805 mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Durch die Neuordnung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen entstehen der Stadt voraussichtlich Einnahmen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst den Bereich der Wohnanlage Trautenauer Hof 9 bis 14 in Kirchrode.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von sieben dreigeschossigen Gebäuden mit insgesamt 89 Ein- bis Fünfzimmerwohnungen, darunter mind. 50 % barrierefreie Seniorenwohnungen, und einem Wohncafé geschaffen werden. Davon sollen 62 Wohneinheiten öffentlich gefördert sein.

Die vorhandenen sechs 2-geschossige Häuser der nur noch teilgenutzten Seniorenwohnanlage können nur mit einem hohen Aufwand auf einen energetisch zeitgemäßen Stand gebracht werden. Die vorhandenen planungsrechtlichen Festsetzungen lassen die geplante Bebauung derzeit nicht zu, so dass ein Planungserfordernis besteht.

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden am 12.06.2014 vom Verwaltungsausschuss gefasst.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1805, die in der Zeit vom 03.07.2014 bis 04.08.2014 durchgeführt wurde, sind keine Anregungen vorgebracht worden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat vom 23.05. bis 26.06.2014 stattgefunden. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen sind in den Bebauungsplan eingearbeitet worden.

Zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechts hat die GBH beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der Planungsprozess ist aber nicht so weit fortgeschritten, dass er eine Grundlage für einen vorhabenbezogenen Plan sein könnte. Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit wurde im Einvernehmen mit der GBH das Verfahren in ein Angebotsverfahren geändert. Daher soll der Einleitungsbeschluss aufgehoben werden.

Die Stellungnahmen des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 28.05.2015