Drucksache Nr. 1178/2016:
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Diepholz
sowie Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1178/2016
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Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) - Beitritt der Stadt Diepholz
sowie Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT

Antrag,

1. dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien HannIT AöR“ (HannIT) zuzustimmen (Anlage 1). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (Anlage 2) abzuschließen.

2. die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (HannIT) zu bestätigen.

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

Mitglieder Ersatzmitglieder
Christian Nachtigall Roland Krause
Jörg Gilgen Martina Fachmann
Sascha Nikolaizik Andre Tzschieter-Otte
Marco Puschmann Jonas Jäger
Andre Steinecke Annika Moss
Melanie Jung Ilona Strehl
Leif Erichsen
Sven Gröger
Rafael Winkel

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei der Änderung der Beteiligungsverhältnisse nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zu 1.:

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit - die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt - war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

Als weitere nicht regionsangehörige Kommunen hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat am 10.12.2015 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

In diesem Zusammenhang wurde die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wurde das Stammkapital [§ 1 (5)] durch den Betritt des neuen Trägers entsprechend angepasst. Die Satzung in bereits abgeänderter Form befindet sich in Anlage 3.

Zu 2.:

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage 4 beigefügt.

Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.
20.21 
Hannover / 23.05.2016