Drucksache Nr. 1177/2013:
Straßenausbaubeitrag Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße - Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1177/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1177/2013
1
 

Straßenausbaubeitrag Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße - Aufwandsspaltung -

Antrag,


für den in der Anlage gekennzeichneten Straßenzug Bauweg/Steinstraße/Holzstraße von Badenstedter Straße bis Davenstedter Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, der Nebenanlagen und der Entwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Beleuchtungseinrichtungen).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 220.000,00 € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Steinstraße und die Holzstraße sind unselbstständige Bestandteile der Straßenanlage Bauweg/Steinstraße/Holzstraße.

Die Verkehrsflächen des Bauweges und der Steinstraße wiesen aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entsprachen hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes und eines unzureichenden Unterbaus war eine Reparatur im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar.

Bei den in den Jahren 2008/2009 durchgeführten Straßenausbaumaßnahmen (Eingang der Schlussrechnung im Jahr 2010) wurden im Bauweg und in der Steinstraße alle Straßenteileinrichtungen auf gesamter Länge entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt und die Anzahl der Straßenabläufe erhöht.

Die vorgenannten Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.


Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 574.000,00 € entstanden.

An den Beleuchtungseinrichtungen wurden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des
OVG Lüneburg 9 OVG B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Anlage Bauweg/Steinstraße/Holzstraße gehört zu den "Durchgangsstraßen“; der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 a – c der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Straßenteileinrichtung zwischen 25 und 55 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

66.03 
Hannover / 16.05.2013