Drucksache Nr. 1177/2009:
Förderung der 4-Gruppeneinrichtung des Vereins Kinderlebens(t)räume in der Halkettstraße 45 in Hannover-Vahrenwald

Inhalt der Drucksache:

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1177/2009
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Förderung der 4-Gruppeneinrichtung des Vereins Kinderlebens(t)räume in der Halkettstraße 45 in Hannover-Vahrenwald

Antrag,

zu beschließen,
  • dem Verein Kinderlebens(t)räume mit seiner 4-Gruppeneinrichtung (2 Krippen- und einer Kindergartengruppe sowie 10 Hortplätzen) ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 15.06.2009, die laufenden Beihilfen für die vorgenannten Gruppen gemäß der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901/988000Zuwendungen339.000,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt339.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-339.800,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 2409/2007 wurde der Verein Kinderlebens(t)räume mit einer zweigruppigen Einrichtung "Erdenkinder" anerkannt und die Förderung für das Angebot einer Krippen-und einer Kindergartengruppe beschlossen.
Die zu diesem Zeitpunkt avisierten Räumlichkeiten Am Listholze 50 konnten nicht realisiert werden, so dass sich der Träger auf die Suche nach anderen geeigneten Räumlichkeiten machte.
Nunmehr sind diese in der Halkettstraße 45 gefunden worden. Es ist auf Grund der Größe des Gebäudes möglich, das Angebot um eine weitere Krippengruppe mit 15 Plätzen sowie um 10 Hortplätze zu ergänzen. Dementsprechend kann der Träger an dem genannten Standort ein Angebot für insgesamt 27 Krippen- 25 Kindergarten- und 10 Hortplätze mit einer Betreuungszeit von 08:00 - 16:00 Uhr vorhalten.
Gemäß der geplanten Angebotsstruktur werden die notwendigen Baumaßnahmen in dem eingeschossigen Gebäude vorgenommen. Dabei wird grundsätzlich die Barrierefreiheit und der Einbau eines Fahrstuhls zur Erreichbarkeit des 1.Obergeschosses berücksichtigt. Der ausreichend zur Verfügung stehende Außenspielbereich wird ebenfalls für die genannte Nutzung hergerichtet.
Die Baumaßnahmen werden weitestgehend vom Verein mit Hilfe von Spenden und Eigenleistung verwirklicht.
Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt. Der Stadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000 € für die Krippengruppen, keine Investitionskosten.
Diese städtische Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5 % der Gesamtkosten).
Die Finanzierung der Betriebskosten für das Platzangebot in Höhe von ca. 339.000,00 € jährlich wird aus dem Kindertagesstätten-Budget erfolgen.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Mit der vorgenannten Angebotsstruktur trägt diese Kindertagesstätte zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bei und erleichtert somit Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf .
Darüber hinaus wird mit den Kindergartenplätzen weiterhin der Rechtsanspruch sicher gestellt. Ebenso kann mit den zusätzlichen Schulkinderbetreuungsplätzen das Gesamtangebot der Einrichtung komplettiert werden.

Der Träger beabsichtigt den Betrieb zum 15.06.2009 aufzunehmen.
51.4 
Hannover / 18.04.2009