Drucksache Nr. 1174/2009:
Anerkennung und Förderung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins "Michel und Ida" e.V.

Inhalt der Drucksache:

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1174/2009
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Anerkennung und Förderung einer Krippengruppe in Trägerschaft des Vereins "Michel und Ida" e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein als Träger der Krippengruppe "Michel und Ida" in Hannover-List, Goebenstr. 3A mit max. 15 Kindern im Alter von 1-3 Jahren anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2009, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben100.200,00 €*4645.000.718000
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988000Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt100.600,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-100.600,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgestz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Vahrenwald/List besteht ein besonders hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Der Verein "Michel und Ida" e.V. plant eine Krippengruppe mit 15 Plätzen anzubieten.
Entsprechend der Elternbedarfe beabsichtigt der Verein die Gruppe in eine Vor-und eine Nachmittagsgruppe zu unterteilen. Für jedes Kind wird eine Betreuungszeit von 7 Stunden nicht überschritten. Durch dieses Angebot wird es möglich, 15 bedarfsorientierte
Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Räumlichkeiten in der Goebenstraße 3A befinden sich in Hinterhoflage und werden vom BUND auf Mietbasis dem Verein überlassen.
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind vom Verein weitestgehend als Eigenleistung geplant.
Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Stadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 5000,00 €, keine Investitionskosten. Diese städtische Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca.5 % der Gesamtkosten). Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 100.200,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt. Unter der Voraussetzung, dass der Krippengruppe eine
Außenspielfläche direkt zugeordnet werden kann, wird eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Das vorgesehene Platzangebot mit den besonderen Betreuungszeitmodellen für die Altersgruppe der unter 3 Jährigen trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Der Träger wird sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorstellen und beabsichtigt den Betrieb zum 01.08.2009 aufzunehmen.

51.4 
Hannover / 18.05.2009