Drucksache Nr. 1174/2005 N1 E1:

Stellungnahme der Verwaltung zur DS 15-1353/2005,
Antrag der Fraktion der SPD der Sanierungskommission Limmer zur Beschlussdrucksache des Rahmenplanes Wasserstadt Limmer,
Stand Mai 2005 (DS 1174/2005 N1)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kommission Sanierung Limmer
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer (z.K.)
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (z.K.)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1174/2005 N1 E1
 


Stellungnahme der Verwaltung zur DS 15-1353/2005,
Antrag der Fraktion der SPD der Sanierungskommission Limmer zur Beschlussdrucksache des Rahmenplanes Wasserstadt Limmer,
Stand Mai 2005 (DS 1174/2005 N1)

Mit der DS 15-1353/2005 hat die SPD – Fraktion nachfolgende Änderungsanträge zum Rahmenplan Wasserstadt Limmer vorgetragen, die in der Sitzung der SanKomLimmer am 20.06.05 und in der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden Limmer am 22.06.05 beraten wurden.

Der Bezirksrat möge die Drucksache 1174 / 2005 (Städtebaulicher Rahmenplan Wasserstadt Limmer) mit folgenden Änderungen beschließen:

1. In Anlage 1 – die Gegenstand des Beschlusses ist – werden die privaten Grundstücke
westlich der Schleuse Limmer kenntlich gemacht. Es soll erkennbar sein, dass es sich
bei diesen Grundstücken nicht um öffentliche Grünflächen handelt. Außerdem sollen in
dieser Anlage 1 die gezeichneten Breiten der Grünflächen am Wasser mit den textlichen
Breiten übereinstimmen.


2. Bei der geplanten Verbindung Sackmannstraße / Schleusenweg entfallen zwei der vier
vorgesehenen Plätze und zwar aus Richtung des alten Dorfes Limmer kommend der
zweite sowie der vierte Platz.


3. Östlich der Schleuse Limmer beginnt gemäß Anlage 1 die Grünverbindung in Richtung
des alten Dorfes Limmer entlang des Leineabstiegskanals mit einer aufgeweiteten
Grünfläche:
- Das erste an diese Grünfläche angrenzende Baufeld wird um die Fläche zweier Grundstücke (rd. 1.200 m²) zugunsten der Grünfläche reduziert.

4. Angrenzend an das alte Dorf Limmer weitet sich die unter Punkt 3. beschriebene
Grünverbindung gemäß Anlage 1 zu einer dreieckigen Fläche auf:
- Das am Leineabstiegskanal an diese dreieckige Fläche angrenzende Baufeld wird um
die Fläche eines Grundstückes (rd. 600 m²) zugunsten der Grünfläche reduziert.

- Die von Süden nach Norden an dieses Baugrundstück angrenzende Stichstraße wird
in entsprechendem Ausmaß nach Süden gekappt, so dass durch die Grünfläche nach Norden nur noch eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zum Leineabstiegskanal verbleibt.

5. Die öffentliche Verbindung zwischen Schleuse Limmer und der Geländespitze
(„Deutsches Eck“) wird auf eine Breite von 15 m festgelegt.




Das Abstimmungsergebnis aus der Sanierungskommission vom 20.06.05 stellt sich wie folgt dar:

Punkt 1: 12 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung (zugestimmt)

Punkt 2: 11 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 2 Enthaltungen (zugestimmt)

Punkt 3: 8 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung (zugestimmt)

Punkt 4: 8 Ja-Stimmen / 4 Nein-Stimmen / 1 Enthaltung (zugestimmt)

Punkt 5: 10 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen (zugestimmt)

Das Abstimmungsergebnis aus dem Stadtbezirksrat vom 22.06.05 stellt sich wie folgt dar:



Punkt 1: einstimmig zugestimmt (zugestimmt)

Punkt 2: 11 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen / Enthaltungen (zugestimmt)

Punkt 3: 8 Ja-Stimmen / 10 Nein-Stimmen / 0 Enthaltung (abgelehnt)

Punkt 4: 8 Ja-Stimmen / 7 Nein-Stimmen / 3 Enthaltung (zugestimmt)

Punkt 5: 14 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen / 1 Enthaltungen (zugestimmt)


Die Verwaltung nimmt zu diesen Änderungsanträgen wie folgt Stellung:

Zu 1: Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen

Die unterschiedliche Kennzeichnung von privaten und öffentlichen Grünflächen ist sinnvoll und zweckmäßig und dient dem besseren Verständnis des Rahmenplan-Konzeptes.



Um Missverständnisse zwischen Plan und Text auszuschließen, werden die Breiten der öffentlichen Grünflächen der Uferzonen in der Planzeichnung über entsprechende Maßketten gekennzeichnet.
Zu 2: Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen

Dem Antrag kann zugestimmt werden, wenngleich aus städtebaulicher Sicht diese Veränderung keine Verbesserung der Situation darstellt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die ausführlichen Erläuterungen zum Thema in der Beschlussdrucksache zum Rahmenplan.



Um die beabsichtigte Funktion der Plätze aus "Unterbrechung/Verkehrsberuhigung" der Nord-Süd-Erschließungen dennoch gewährleisten zu können, sollte im Rahmen der Ausführungsplanung entsprechend auf die geänderte Situation reagiert werden (z.B. durch Aufpflasterungen, Materialwechsel).

Zu 3: Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen

Der Wegfall der gekennzeichneten Grundstücke wertet die vorhandene Grünfläche auf, ohne dabei das städtebauliche Grundgefüge im Grundsatz nachteilig zu verändern, geht aber zu Lasten der Bauflächenbilanz insbesondere für freistehende Einfamilienhäuser.

Die Wasserstadt Limmer Gesellschaft hat in der Sitzung der SanKomLimmer am 20.06.05 signalisiert, diesem Antragspunkt unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass im Weiteren den Empfehlungen der Verwaltung zu den Punkten 4 und 5 gefolgt wird.



Zu 4: Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zu folgen

Die im Rahmenplan am östlichen Plangebietsrand festgelegte Grünfläche wird sowohl funktional als auch gestalterisch als ausreichend erachtet.



Die Reduktion um ein Baugrundstück an dieser Stelle verändert die städtebauliche Struktur hingegen nachteilig, insbesondere unter Berücksichtigung des Reduktion der Bauflächen gemäß Antragspunkt 3.

Für die im Plan dargestellte östliche Erschießungsstraße ist bereits ein reduzierter Ausbau als Fuß- und Radweg angedacht (die Erschließungsfunktion mit PKW wäre nur für einen Anlieger vorgesehen). Dies wird auf Ebene des Bebauungsplanes geregelt.

Zu 5: Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zu folgen

Die im Rahmenplan vorgesehene Breite von 12 m für den Uferstreifen zwischen Schleuse Limmer und Geländespitze wird als ausreichend erachtet, da dieser Uferstreifen hier in erster Linie die Funktion eines Verbindungsweges hat. Er führt von der Schleuse zu den aufgeweiteten Flächen in der Nordspitze. Dort sollen attraktive, öffentlich zugängliche Aufenthaltsflächen geschaffen werden. Eine Aufweitung des Weges um 3 m auf 15 m stellt aus Sicht der Verwaltung funktional für den Uferweg keine deutliche Verbesserung dar. Die gewählte Breite von 12 m ist ausreichend für Böschung, Weg und Begleitgrün aufzunehmen. Eine erhöhte Aufenthaltsqualität durch entsprechende Flächenaufweitungen ist für diesen Uferbereich nicht vorgesehen, sondern soll sich auf die Nordspitze konzentrieren.



Dagegen bedeutet die Reduktion der verbleibenden Bauflächen um 3 m eine weitere Einschränkung für die ohnehin an dieser Stelle ungünstigen Grundstückszuschnitte. Die Wasserstadt Limmer Gesellschaft regt an, das Thema Uferwegbreite auf Ebene der Realisierungsplanung erneut aufzurufen. Sofern konkrete Objektplanungen für einzelne Gebäude noch Spielräume für eine Aufweitung der Uferzone ermöglichen, soll dies entsprechende Berücksichtigung finden können. Dies sollte aber auf Ebene des Bebauungsplanes geregelt werden.

Kostentabelle

Das Thema Kosten wird in Rahmen der Drucksachen zu den Bebauungsplänen bzw. den städtebaulichen Verträgen behandelt werden.

61.7 (früher) / heute 61.17
Hannover / 28.06.2005