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Anerkennung und Förderung einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) in Trägerschaft des Vereins "Krümelkiste" e. V.
Antrag,
zu beschließen,
- den Verein als Träger der Krippengruppe "Krümelkiste" in 30451 Hannover, Grotestr. 11 mit max. 10 Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren anzuerkennen und
- ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.07.2009, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 99.700,00 € | 4645.000.718000 |
Einrichtungsaufwand | 2.800,00 € | 4645.901/988400 | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 300,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | | Ausgaben insgesamt | 100.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -2.800,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -100.000,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Linden-Limmer besteht ein Bedarf an Krippenplätzen.
Durch die geplante Kleine Kindertagesstätte des Vereins "Krümelkiste" e.V. wird es möglich, 10 neue Betreuungsplätze für die Altersgruppe der 1 bis 3-jährigen Kinder anzubieten.
Der Verein hat Räumlichkeiten mit einem direkten Außenspielbereich gefunden. Auf Grund des gut ausgebauten und renovierten Zustandes des Objektes sind nur geringe Umbaumaßnahmen erforderlich. Mit Hilfe von Sponsoren und in Eigenleistung werden diese vorgenommen. Hierneben wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Landeshauptstadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 2.800,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung ( ca. 5% der Gesamtkosten), als Beteiligung der Stadt.
Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 99.700 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren bei, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Der Träger wird sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorstellen und beabsichtigt den Betrieb zum 01.07.2009 aufzunehmen.
51.4 1
Hannover / 18.05.2009