Drucksache Nr. 1172/2004:
Einführung des Ganztagsbetriebes

Inhalt der Drucksache:

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1172/2004
1
 

Einführung des Ganztagsbetriebes

Antrag,


die Einführung des Ganztagsbetriebes gemäß § 23 Absatz 2 NSchG für einen Zug
beginnend mit dem 5. Jahrgang am Gymnasium Tellkampfschule zum 1.8.2004 oder,
wenn dieser Termin nicht erreicht werden kann, zum 1.2.2005 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Es werden Mädchen und Jungen gleichermaßen von der Planung betroffen, da es sich
um eine koedukative Schule handelt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben864,00 €442007 - s. unten
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt864,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-864,00 € 
Pro Jahrgang entstehen Kosten in Höhe von maximal 144,00 €. Die Summe von 864,00 €
stellt die Gesamtsumme bei Durchwachsen bis zum 10. Jahrgang dar.

Die Summe ist errechnet auf der Basis des neuen Klassenbildungserlasses, der zum
1.8.2004 zum Tragen kommt und statt der bisherigen maximalen Klassenfrequenz von 30
Schülern nunmehr 32 Schülerinnen und Schüler vorsieht. Entsprechend der Anwahl der
Schule kann dieser Betrag aber geringer ausfallen. Es gilt 4,50 Euro als Ganztagszuschlag
pro Schüler.

Die Kosten für die Mittagessenausgabe lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern
und wurden daher in die Kostentabelle nicht aufgenommen. Diese werden aber aufgrund
der geringen Ganztagsschülerzahl gering ausfallen. Sofern hierfür Kosten entstehen,
stehen diese bei der Hsh-Stelle 1.2100.521000.5 im Rahmen der gem. Beschluss bei den
Haushaltsplanberatungen für 2004 für Ganztagsschulen veranschlagten Mittel von 60.000
€ zur Verfügung. Als neue Ganztagsschulen sind zwei verwirklicht. Es handelt sich dabei
um die Schulen im SZ Bemerode (DS 0605/2003) und um die HS Isernhagener Straße
(DS 2489/2003).

Während der Unterbringung in der Außenstelle entstehen keine Investitionskosten. Sollten
nach dem Wechsel der ersten Ganztagsklasse zum Schuljahr 2006/2007 in das
Hauptgebäude Investitionen erforderlich werden, werden diese nur dann und in dem
Umfang getätigt, wie dafür Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden.

Begründung des Antrages


Die Gesamtkonferenz des Gymnasiums Tellkampfschule hat am 18.11.2003 beschlossen,
einen Antrag auf Einrichtung eines Ganztagsschulzuges an das Nds. Kultusministerium zu
stellen. Gem. § 23 NSchG ist dafür die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.
In die einzurichtende Ganztagsklasse sollen sowohl Jugendliche aufgenommen werden,
deren Eltern eine "verlässliche" ganztägige Betreuung wünschen als auch Schülerinnen
und Schüler, die auf Grund von Lernschwierigkeiten Probleme mit dem Halbtagsschul-
betrieb haben. Das Kollegium der Tellkampfschule hat durch sein Teammodell langjährige
Erfahrung mit der Betreuung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Eltern-
häusern.

Im Bereich der Südstadt gibt es bisher kein Ganztagsangebot an einem Gymnasium. Es ist
aber davon auszugehen, dass es auch im Süden Hannovers einen großen Bedarf für eine
Nachmittagsbetreuung gibt, da der Anteil von Alleinerziehenden und Elternhäusern mit zwei
berufstätigen Elternteilen ständig zunimmt. Insofern ist eine starke Nachfrage nach indivi-
dueller Förderung und pädagogischer Betreuung über den Vormittag hinaus zu erwarten.


Konzept

Der Ganztagsschulzug soll aufsteigend beginnend mit dem 5. Jahrgang möglichst ab dem
Schuljahr 2004/2005 eingerichtet werden. Er soll pro Jahrgang eine Klasse umfassen. Die
beiden ersten Jahrgänge werden in der Außenstelle der Tellkampfschule, im Gebäude der
Grundschule Suthwiesenstraße in den ehemaligen Räumen der OS Döhren, untergebracht
und können mittags dort problemlos verpflegt werden.

Das auf der Gesamtkonferenz beschlossene Konzept sieht ein verbindliches Unterrichts-
angebot an zwei Nachmittagen sowie ein fakultatives Angebot an zwei weiteren Nach-
mittagen vor. Das verbindliche Angebot umfasst ein Förderkonzept mit Hausaufgabenhilfe
einerseits und Zusatzangebote für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler andererseits.
In Bezug auf das fakultative Angebot ist an eine intensive Zusammenarbeit mit Sport-
vereinen und anderen außerschulischen Trägern (siehe Anlage 1) gedacht. Die Tellkampf-
schule hat bereits erste Gespräche aufgenommen.

Mit Beginn des Schuljahrs 2006/2007 würde die erste Ganztagsklasse in das Haupt-
gebäude der Tellkampfschule überwechseln.


Kriterien des Landes

Das angestrebte Modell 2 + 2, d.h. verpflichtende Angebote an zwei Nachmittagen und
freiwillige Angebote an zwei weiteren Nachmittagen in der Woche, auf das sich die
Gesamtkonferenz der Tellkampfschule geeinigt hat, entspricht nicht mehr ganz der
aktuellen schulrechtlichen Situation, bedarf aber aus Sicht des Schulträgers in einer der
dann gültigen Erlasslage angepassten Version keiner erneuten Zustimmung durch den
Schulträger. Die zukünftigen Genehmigungen zu neuen Ganztagsschulen werden nur auf
der Grundlage des dann gültigen neuen Ganztagserlasses erteilt, der zurzeit jedoch nur in
einer Entwurfsfassung vorliegt. Die Schule wird dann ihren Beschluss der neuen gesetz-
lichen Situation anpassen müssen.



Gemäß § 23 NSchG können allgemein bildende Schulen als Ganztagsschulen geführt
werden. Die hier geäußerten Vorgaben besagen, dass eine Ganztagsschule den Unterricht
an mindestens vier Tagen der Woche um ein Förder- und Freizeitangebot ergänzt. Die
Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig.
Entsprechende Regelungen enthält auch der neue noch nicht in Kraft getretene Erlass "Die
Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule". Neu an dem Erlassentwurf ist, dass es keine
zusätzlichen Lehrerstunden als Ganztagszuschlag geben wird, die neuen Ganztagsschulen
erhalten aber ein Budget, mit dem sie zusätzliches Personal "einkaufen" können. Es wird
auch nicht mehr - wie ursprünglich von der vorherigen Landesregierung vorgesehen - einen
pädagogischen Mitarbeiter für die Schulen geben, wenn das Ganztagsangebot 200
Schülerinnen und Schüler erreicht, sondern pädagogische Mitarbeiter können jetzt nach
Maßgabe des Haushalts von der Schulbehörde eingestellt und für mehrere Ganztags-
schulen eines Standorts eingesetzt werden.

Ausdrücklich gewünscht ist in dem neuen Ganztagsschulerlass die Kooperation der Schule
mit außerschulischen Partnern, insbesondere mit öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe, kirchlicher und sozialer Jugendarbeit, Sportvereinen, Musik- bzw. Kunst-
schulen und anderen im Kultur- und Bildungsbereich tätigen Einrichtungen, Betrieben und
Organisationen.

Die Stadt Hannover als kommunaler Träger hat bei der Auswahl neuer Ganztagsschulen
den Kriterien des Landes Niedersachsen im Hinblick auf die Realisierbarkeit des Konzeptes
die Raumsituation der beantragenden Schule/n, d.h. die Ausstattung mit genügend Unter-
richtsräumen bzw. Mensa- und Freizeitbereich, sowie die Versorgung des Stadtteils mit
Ganztagsangeboten insgesamt hinzufügt.

Räumliche Voraussetzungen

Das Gymnasium Tellkampfschule wird ab dem Schuljahr 2004/2005 mit dem 5. und 6.
Jahrgang vierzügig in den Räumen der OS Döhren am Standort Suthwiesenstraße als
Außenstelle den Unterrichtsbetrieb aufnehmen. An der GS Suthwiesenstraße wird seit
dem 1.8.2002 der auf zunächst 4 Jahre befristete Schulversuch "Einführung von bilin-
gualem Unterricht Deutsch/Französisch" durchgeführt, an dessen Zustandekommen die
"Kleinen Gallier" maßgeblich beteiligt waren. Sowohl die Schulleitung der GS Suth-
wiesenstraße als auch die Kleinen Gallier waren von Anfang an in die Planungen des
Gymnasiums Tellkampfschule, den Ganztagsstatus für sich zu beantragen, eingeweiht und
damit einverstanden.

Folgende räumliche und organisatorische Lösungen bezüglich der Mittagessenversorgung
und des Freizeitbereiches wurden von allen Beteiligten einvernehmlich verabredet:

Das Gy. Tellkampfschule kann die jetzige Lehrküche, wo momentan noch die Kleinen
Gallier ihr Essen einnehmen, als Küche und Mensa nutzen. Ebenso können die
Schülerinnen und Schüler des Ganztagszuges Raum 46 im 1. Obergeschoss der GS
Suthwiesenstraße, den jetzigen Spielraum der Kleinen Gallier, als Freizeitbereich
mitnutzen.

Der Schulleiter der GS Suthwiesenstraße wird bei der Bezirksregierung Hannover eine
Weiterführung des Schulkindergartens nur noch für das Schuljahr 2004/05 beantragen.
Danach können die Kleinen Gallier in die Räume des SKG ziehen. In der ersten Phase -
vom 1.8.2004 bis zum 1.8.2005 - können die Kleinen Gallier in Doppelnutzung mit dem
Döhrener Spielmannszug den Jugendraum 2 (29,5 qm) nutzen. Der Döhrener Spiel-
mannszug ist hierüber informiert und mit den geplanten Änderungen einverstanden.

Ebenso können die Kleinen Gallier in der Übergangsphase, bis der Schulkindergarten nicht
mehr besteht, die Hälfte des Gruppenraums des SKG mitnutzen. Umbaumaßnahmen sind
hierfür nicht notwendig.

Mit dem Hineinwachsen des Ganztagszuges in das Hauptgebäude der Tellkampfschule zum Schuljahr 2006/2007 wird der Einbau einer Mensa oder eines Freizeitbereiches nicht not-
wendig. Die vorhandene Caféteria mit 32 Plätzen übernimmt die Mensafunktion. Sollte dann seitens der Schule der Wunsch nach einer größeren Mensa und einem erweiterten Freizeit-
bereich vorgetragen werden, können hierfür nötige Mittel nur aus den Bundesinvestitions-
mitteln für neue und bestehende Ganztagsschulen beantragt werden.
Eine Ausweitung des Schulraumprogramms ist im Zusammenhang mit der Einführung des Ganztagsschulzuges nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf andere Schulen im Stadtgebiet

Auswirkungen auf andere Schulen im Stadtgebiet sind nach dem derzeitigen schul-
rechtlichen Stand nicht zu erwarten. Als eine Bedingung für die Einführung des Ganz-
tagsbetriebes wird vom MK die Bedarfsermittlung bei den Eltern und ein entsprechender
Beschluss der Gesamtkonferenz genannt. Diese Beteiligung hat stattgefunden. Das
Gymnasium Tellkampfschule könnte auch weiterhin von Schülerinnen und Schülern
angewählt werden, die den Halbtagsbetrieb vorziehen. Für die Aufnahme in den Ganz-
tagszug kommt § 59a NSchG zur Anwendung, d.h. die Aufnahme kann beschränkt und die
verfügbaren Plätze können per Losverfahren vergeben werden.

Von einer verminderten Anwahl der bestehenden Ganztagsschulen im Stadtgebiet
Hannover, wie den sechs Integrierten Gesamtschulen und dem Gymnasium Herschel-
schule, ist nicht auszugehen, da in Zukunft eher mit einem erhöhten Bedarf an Ganztags-
plätzen gerade auch an den weiterführenden Schulen nicht zuletzt aufgrund der erhöhten
Stundenzahlen und der damit verbundenen längeren Verweildauer der Schüler an den
Schulen, zu rechnen ist.

Stellungnahme

Die Einführung eines Ganztagszuges am Gymnasium Tellkampfschule wird aus Sicht der
Schulverwaltung begrüßt. Insbesondere die Standort- und Schulformwahl stellen eine
wichtige und gemessen an der Nachfrage notwendige Ergänzung dar. Es gibt zurzeit nur
ein einziges Gymnasium im Stadtgebiet mit Ganztagsbetrieb - die Herschelschule im
Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es lediglich die ein-
zügige Glockseeschule mit den Jahrgängen 1 - 10, also ohne Sekundarbereich II. Im Stadt-
bezirk Südstadt-Bult, in dem sich die Tellkampfschule befindet, gibt es bisher kein Ganz-
tagsangebot. Die Schulverwaltung befürwortet aus den genannten Gründen die Verwirk-
lichung eines Ganztagszuges am Gymnasium Tellkampfschule.
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Hannover / 18.05.2004