Antrag Nr. 1170/2026 N1:
Neufassung: Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD und CDU: Gleiche Arbeit – gleiches Geld: S 8b TVöD-SuE auch in evangelischen Kindertagesstätten refinanzieren

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1170/2026 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Neufassung: Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD und CDU: Gleiche Arbeit – gleiches Geld: S 8b TVöD-SuE auch in evangelischen Kindertagesstätten refinanzieren

Antrag

Evangelische Kindertagesstätten sind bei der Refinanzierung einer Eingruppierung nach S 8b TVöD-SuE nach denselben Maßstäben zu behandeln wie kommunale Einrichtungen, Einrichtungen der AWO oder vergleichbare katholische Träger. Gleiche Tätigkeit, gleiche sozialstrukturelle Belastung und gleiche tarifliche Bewertung müssen zu gleicher Refinanzierung führen – unabhängig von der Trägerschaft.


Der Rat fordert die LHH auf,





- dem evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Hannover schriftlich klarzustellen, dass die Personalkosten einer Eingruppierung nach S 8b TVöD-SuE refinanziert werden, soweit die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind;


- festzuhalten, dass für evangelische Kindertagesstätten dieselben tariflichen, inhaltlichen und sozialstrukturellen Maßstäbe gelten wie für alle anderen Träger im Stadtgebiet;




- mit dem Kirchenkreis ein verbindliches Verfahren abzustimmen, das Nachweisführung, Abrechnung, Zuständigkeiten, Fristen sowie die Prüfung der tariflichen Voraussetzungen regelt;




- dem Jugendhilfeausschuss darzustellen, ob und in welchem Umfang unterschiedliche Refinanzierungsentscheidungen zwischen den Trägern vorliegen und welche finanziellen Auswirkungen sich aus einer einheitlichen Anwendung der S-8b-Regelungen ergeben;




- dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat zeitnah zu berichten, wie die Gleichbehandlung aller Träger bei der Refinanzierung nach S 8b TVöD-SuE sichergestellt wird.

Begründung

Hannover ist eine sozial vielfältige Einwanderungsstadt. Kindertagesstätten aller Träger sind täglich mit denselben Anforderungen konfrontiert: Sprachbildung, Integration, Inklusion, Armutsprävention, Kinderschutz und die Förderung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Diese Anforderungen richten sich nicht nach der Trägerschaft – die tarifliche Bewertung dieser Arbeit darf es deshalb auch nicht.


Gleiche Arbeit verdient gleiche Bezahlung und faire Refinanzierung, ob bei der AWO, einem katholischen oder einem evangelischen Träger. Soweit die tariflichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach S 8b TVöD-SuE vorliegen, sind diese Maßstäbe trägerübergreifend einheitlich anzuwenden.




Unterschiedliche Auslegungen oder eine uneinheitliche Refinanzierungspraxis können zu Unsicherheiten bei den Trägern führen und die Personalgewinnung sowie Personalbindung erschweren.
Eine unterschiedliche Refinanzierungspraxis benachteiligt den evangelisch-lutherischen Kirchenkreis strukturell, erschwert die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und widerspricht dem Grundsatz, dass gute Arbeit auch gut entlohnt werden muss.




Dieser Antrag schafft keine Sonderregelung. Er stellt sicher, dass die LHH ihre gesamte Trägerlandschaft gleichbehandelt – denn faire Bedingungen im Wettbewerb um Fachkräfte sind keine Frage der Trägergunst, sondern Voraussetzung für eine stabile Versorgung mit frühkindlicher Bildung im gesamten Stadtgebiet.

Kerstin Klebe-Politze/ Dr. Bala S. Ramani

Fraktionsvorsitzende

Felix Semper

Fraktionsvorsitzender