Drucksache Nr. 1167/2011:
Jahresabschluss 2010 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1167/2011
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss 2010 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,

1. Den Jahresabschluss 2010 mit den Teilen:

A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2010
A3 Anhang 2010
A4 Anlagenspiegel 2010
A5 Lagebericht 2010

festzustellen.

2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 14.918.801,85 € wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag aus den Vorjahren
13.166.764,37


Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2009
- 5.000.000,00
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2009
- 3.571.547,16


Jahresüberschuss 2010
10.323.584,64


Bilanzgewinn 2010
14.918.801,85
a) 3.882.004,22 Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 4.900.000,00 Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 6.136.797,63 Vortrag auf neue Rechnung

3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Lan- deshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 beauftragte Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Rödl & Partner erteilte gemäß Prüfungsbericht ein uneinge- schränktes Testat.

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushalts- satzung 2010) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Absatz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dement- sprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2010 der Stadtentwässerung Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 11.05.2011 nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister und an die Kommunalaufsicht weitergeleitet.

Nach § 30 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0 
Hannover / 26.05.2011