Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Das komplexe Vorhaben der städtebaulichen Sanierung Emil-Meyer-Straße wird differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen aller betroffenen Menschen haben.
Die Beachtung von Gender-Aspekten wird zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet Emil-Meyer-Straße.
Einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten, ist inhaltliche Vorgabe sowie Fördervoraussetzung im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und demnach ein wichtiges Querschnittsziel für alle Einzelmaßnahmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt allerdings keine Klimarelevanz vor. Erst die konkreten Maßnahmen die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung umgesetzt werden, entfalten eine Klimawirkung.
Für die Anmeldung des Gebietes in der Programmkomponente „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Städtebauförderung wurden vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet Emil-Meyer-Straße durchgeführt (Quartier Emil-Meyer-Straße - Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB, Drucksache Nr. 2088/2024). Die Kosten- und Finanzierungsübersicht im Rahmen eines aktualisierten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, das in einer gesonderten Drucksache ebenfalls vom Rat zu beschließen ist, wurde im März 2026 von der Verwaltung überarbeitet und im Mai 2026 vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) bestätigt.
Für einen ca. 10,5 ha großen Bereich des Stadtbezirks Vahrenwald-List ist mit dem Grundsatzbeschluss vom 22.05.2025 „Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (städtebauliche Sanierung) im Gebiet Emil-Meyer-Straße“ (Drucksache Nr. 0796/2025) die Anmeldung in der Städtebauförderung in der Programmkomponente „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt worden. Das Gebiet ist Teil des Stadtbezirks Vahrenwald-List und grenzt im Norden an den Stadtteil Hainholz sowie im Südwesten an die Nordstadt.
Die Satzung für das Gebiet Emil-Meyer-Straße soll losgelöst von der Bewilligung über Städtebauförderungsmittel in Kraft treten, da die für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1918 geltende Veränderungssperre (Drucksache Nr. 1676/2023) ausläuft und nicht erneut verlängert werden kann. Die Akquise und Verwendung von Städtebauförderungsmitteln wird weiterhin angestrebt.
Das nahe der Innenstadt gelegene Gebiet ist überwiegend von Gewerbegebäuden geprägt. Ein Parkhaus an der Emil-Meyer-Straße sowie zwei langgezogene Brachflächen entlang der Bahntrasse sind weitere städtebauliche Besonderheiten. Mitten im Gebiet liegt die Musikzentrum gGmbH, welche mit drei Gebäuden Sanierungsbedarf aufweist und gleichzeitig das Zentrum des Gebietes darstellt. Im Nordwesten befindet sich ein Gewerbegebiet mit Einkaufsmöglichkeiten sowie Werkstätten. Der Bereich um das Musikzentrum ist von umfangreichem Leerstand betroffen. Hier konzentrieren sich städtebauliche Missstände mit drohendem Funktionsverlust.
Den nördlichen Abschluss des Gebietes bildet die Straße Auf dem Dorn. Richtung Südosten verläuft die Grenze hinter den Einfamilienhäusern des Elfriede-Döler-Weges über die Halkettstraße zur Pettenkoferstraße und zur Emil-Meyer-Straße. Im Süden begrenzt die Kopernikusstraße das Gebiet, das im Südwesten bis an die Bahnschienen reicht (s. Anlage 2).
Die vorbereitenden Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass das Gebiet von Funktionsschwächen und städtebaulichen Missständen betroffen ist. Dazu kommt es durch Altlasten zu einer Konzentration von Herausforderungen. Hierzu zählt u. a. die diverse Eigentümerstruktur des Quartiers, die eine Sanierung bisher erschwert hat.
Die vorhandenen städtebaulichen Missstände, der Einfluss der historischen Nutzung auf die Grundstücke und die damit einhergehenden Entwicklungshemmnisse sollen mithilfe des Sanierungsverfahrens gemäß §§ 136 ff. BauGB behoben und positive städtebauliche Entwicklungen angestoßen werden.
Aufgrund dieser komplexen Problemlagen soll das Gebiet im Jahr 2026 vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen worden. Grundlage hierfür waren die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB, die aufgrund des Einleitungsbeschlusses des Rates vom 21.11.2024 (Drucksache Nr. 2088/2024) durchgeführt wurden (s. Anlage 3).
Nach § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Frist von 15 Jahren nicht überschritten werden. Der Durchführungszeitraum hängt stark von der Mittelgewährung und -bereitstellung des Landes Niedersachsen, von der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, der Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange sowie von der gesamtwirtschaftlichen Situation ab. Daher wird aufgrund der Erfahrungen aus bisherigen Sanierungsgebieten für das Gebiet Emil-Meyer-Straße ein Durchführungszeitraum von 15 Jahren als realistisch eingeschätzt.