Drucksache Nr. 1166/2022:
Bebauungsplan Nr. 1706 – Im Ure –
Modifizierter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2. und 3., im Übrigen zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1166/2022
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1706 – Im Ure –
Modifizierter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die modifizierte Aufstellung (Anlage 4) des Bebauungsplans Nr. 1706 gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1706 -Festsetzung eines Sondergebietes „Stadtbahnbetriebshof“, eines Gewerbegebietes, einer Fläche für Gemeinbedarf „Obdachlosenunterkunft“, einer öffentlichen Wegeverbindung sowie einer Fläche für die Entwicklung von Natur und Landschaft - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover stellt die großen Brachflächen südöstlich der Kirchhorster Straße in Lahe bereits seit den 1990er Jahren als gewerbliche Baufläche dar. Seit 2009 weist der Flächennutzungsplan dort zusätzlich einen Standort für einen Garten- und Zoofachmarkt aus, der seinerzeit als Ersatz für einen aufgegebenen Gartenmarkt an der Riethorst (Bothfeld) vorgesehen war. Das 2007 zur Realisierung dieses Vorhabens begonnene Bebauungsplanverfahren Nr. 1706 wurde jedoch nicht zu Ende geführt, da der ehemalige Gärtnereibesitzer seine Investitionspläne zwischenzeitlich aufgegeben hatte.

Im Jahr 2016 wurde das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1706 mit ver-
ändertem Geltungsbereich und veränderten Planungszielen wiederaufgenommen. So soll-
ten auf einer ca. 8 ha großen Fläche zwischen der Alten Peiner Heerstraße und der Süd-
rampe der Anschlussstelle Lahe der BAB A2 Baurechte für ein neues Gewerbegebiet und eine neue Obdachlosenunterkunft als Ersatz für eine abgängige Unterkunft in unmittelbarer Nähe geschaffen werden. Aufgrund des Erfordernisses langwieriger naturschutzfachlicher Untersuchungen wurde aus Zeitgründen für die dringend benötigte Unterkunft ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt und als Bebauungsplan Nr. 1848 aus dem bisherigen Plangebiet herausgetrennt.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die seinerzeit für das geplante Gewerbegebiet vor-
gesehene Fläche zu großen Teilen von der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktien-
gesellschaft für den Bau eines weiteren Stadtbahnbetriebshofes benötigt wird, da die ÜSTRA im Rahmen des 10-Punkte Programms der Region Hannover zur Verkehrswende schrittweise zusätzliche Stadtbahnzüge beschaffen wird. Bieten die vorhandenen Betriebs-
höfe der ÜSTRA kurzfristig noch Kapazitätsreserven zum Abstellen der neuen Fahrzeuge, so werden diese Kapazitäten ab 2026 nicht mehr ausreichen. Deshalb besteht für die ÜSTRA die Notwendigkeit, bis 2026 einen weiteren Stadtbahnbetriebshof zu errichten, der zudem auch Betriebsgebäude und –anlagen für die Fahrzeugwartung umfassen muss. Auf-
grund der besonderen Lageanforderungen für diese Nutzung gibt es zu dem vorliegenden Plangebiet im Nordosten der Stadt keine geeignete Alternative.

Aufgrund dieser neuen Planungsziele und dem Umstand, dass auch die seinerzeit noch nicht überplanten Brachflächen bzw. die Pferdekoppel westlich der Alten Peiner Heerstraße nunmehr als zukünftiges Gewerbegebiet mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden sollen, ergibt sich durch die Ausweitung des Plangebietes die Notwen-
digkeit eines erneuten Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1706 und einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / 27.04.2022